Debatte um Abschaffung des Blasphemieparagrafen

Neuer Anlauf

Union, SPD und die katholische Kirche lehnen eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166 StGB als symbolhafte Reaktion auf die Pariser Terrorserie ab. Zuvor waren Stimmen laut geworden, den Paragraphen "starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit" zu streichen.

Justitia (dpa)
Justitia / ( dpa )

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) sagte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Wolfgang Bosbach (CDU), er sei "ausdrücklich nicht der Auffassung, dass es sinnvoll und ein Zeichen der Solidarität zu Frankreich wäre, wenn wir in Deutschland jetzt den Paragrafen 166 StGB komplett abschaffen oder zur Disposition stellen würden." Der "Schutzzweck der Norm" sei "nach wie vor sinnvoll", betonte der Jurist und CDU-Politiker.

Bereits zuvor hatte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der Zeitung gesagt, "gerade nach den schrecklichen Morden in Paris sehe ich keinen Anlass dafür, den strafrechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften zu reduzieren". Überdies sei die "kriminalpolitische Relevanz dieses Paragrafen auch eher gering".

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sympathisiert hingegen mit einer Abschaffung und forderte eine "ernsthafte Diskussion über die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit". Zu Recht sei die westliche Welt erschüttert von diesem Hass auf Satire und religiöse Karikaturen. Dazu passe es "schwerlich, gleichzeitig die Beschimpfung des Inhalts religiöser Bekenntnisse mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen", wie es der §166 unter anderem vorsieht. Allerdings, so schränkte die FDP-Politikerin ein, sei der umstrittene Paragraf "so eng gefasst - es muss immer auch der öffentliche Friede gestört sein -, dass er zum Ärger mancher keine Wirkung" entfalte.

Für eine Abschaffung von Paragraf 166 StGB hatten sich zuvor unter anderem FDP-Chef Christian Lindner, die Giordano-Bruno-Stiftung und auch der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig ausgesprochen. Sie argumentierten, die Beleidungstatbestände und der Schutz vor Volksverhetzung genügten, wohingegen eine Abschaffung des Beschimpfungsverbots ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit sei.

In anderen Ländern droht die Todesstrafe

In vielen, vor allem in muslimischen Staaten ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen kann sie mit dem Tod bestraft werden, etwa in Saudi-Arabien, Pakistan, Afghanistan oder dem Iran. Dabei sehen fundamentalistische Gruppen oft bereits Dinge als Blasphemie an, die in westlichen Staaten durch Religions-, Meinungs- und Redefreiheit geschützt sind: etwa den Wechsel zu einer anderen Religion, Atheismus oder eine Verhöhnung religiöser Symbole und Lehrsätze. Der Blasphemie-Vorwurf dient auch dazu, eigene religiöse Machtansprüche zu markieren. In Pakistan etwa kehrt sich der Vorwurf der Gotteslästerung immer wieder gegen Christen und liberalere islamische Glaubensrichtungen, die eingeschüchtert werden sollen.

Auch die jüdisch-christliche Tradition kennt den Tatbestand der Gotteslästerung; heißt es doch in den Zehn Geboten: "Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren". Gesetze, die bis hin zur Todesstrafe gingen, gab es auch hier. Allerdings, darauf hat der Dresdner Historiker Gerd Schwerhoff aufmerksam gemacht, waren über Jahrhunderte blasphemische Flüche und Schwüre wie "Himmel Herrgott Sakrament" Teil des Alltags. Auch zwischen den Konfessionen wurden Konflikte häufig über blasphemische Äußerungen und Lästerungen ausgetragen - bis hin zu Luthers Satz, der Papst sei "des Teufels Sau".

Mit dem Zeitalter der Aufklärung veränderte sich die westliche Vorstellung von Blasphemie, wie der Philosoph Robert Spaemann analysierte: "Im alttestamentlichen Judentum ebenso wie im heutigen Islam geht es um die Ehre Gottes", schreibt er. "Gott als höchster Gesetzgeber wird durch Übertretung seiner Gebote beleidigt. Diese Beleidigung muss geahndet werden, und zwar, wo es direkt um die Person Gottes geht, durch die höchste Strafe, das heißt die Todesstrafe." Anders dagegen das Verständnis im westlichen, vom Christentum geprägten Staat: "Gott braucht nicht geschützt zu werden. Er ist es, der schützt. Geschützt werden aber müssen Menschen (...), die an Gott glauben", erläutert der Philosoph.

Schick: Blasphemie-Gesetz in der Praxis fast bedeutungslos

Allerdings: In Deutschland ist das Blasphemieverbot im Zuge der Strafrechtsreform der sozial-liberalen Koalition 1969 stark abgemildert worden. Seitdem ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach Paragraf 166 nur dann strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Für Spaemann steht deshalb fest: "Nur noch die mohammedanische Religion genießt den Schutz des Gesetzes, nicht die christliche. Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl."

Spaemann, aber auch manche katholischen Bischöfe fordern deshalb immer wieder einen besseren rechtlichen Schutz der Religion. Der Staat, so die Begründung des Philosophen, dürfe nicht zulassen, dass das, was religiösen Bürgern das Heiligste sei, "ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden darf".

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick erklärte zuletzt 2012, wer "die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden". Damals bezog er sich auf einen umstrittenen Papst-Titel des Satire-Magazins "Titanic". "Menschen und Dinge, die unseren Nächsten heilig sind, sollen andere nicht in den Schmutz ziehen und verspotten dürfen", sagte Schick. "Für uns Katholiken ist der Papst der Stellvertreter Christi auf Erden."

Das Blasphemie-Gesetz sei in der Praxis fast bedeutungslos geworden und komme kaum zur Anwendung". Es gehe jedoch bei der Frage nach dem Schutz vor solchem Spott auch darum, den Charakter der Gesellschaft zu verteidigen. "Wollen wir in einer Gesellschaft leben, wo der Umgang von Verachtung geprägt ist? Ich möchte das nicht."


Quelle:
KNA