Kirchen und Kommunen mit Konzepten für Corona-Martinszüge

Den Mantel teilen, aber nicht den Virus

Können Martinsfeste in Corona-Zeiten stattfinden? Ja, sagen bundesweit mehrere Bistümer - und bieten Konzepte auf. Und wie in diesen Pandemie-Tagen üblich, zeigen sich Verantwortliche und Organisatoren kreativ.

Autor/in:
Christian Michael Hammer
Sankt Martin: Ein Reiter im roten Mantel? / © Adelaide Di Nunzio (KNA)
Sankt Martin: Ein Reiter im roten Mantel? / © Adelaide Di Nunzio ( KNA )

"Dort oben leuchten die Sterne - und unten trotzen wir!" Das könnten viele Kinder im November der Corona-Pandemie statt des Original-Liedtextes zu Sankt Martin singen. Dass bundesweit überhaupt Feste zu Ehren des heiligen Martin von Tours stattfinden können, dafür wollen die Kommunen und die Bistümer mit eigenen Konzepten sorgen. Die Regelungen variieren je nach Region und den dortigen Corona-Zahlen - die 27 deutschen katholischen Bistümer orientieren sich mit ihren Empfehlungen an den jeweiligen Landesverordnungen, die aufgrund von aktuellen Infektions-Entwicklungen indes eine kurze Halbwertszeit haben können.

Hygienekonzept ab 300 Teilnehmern

In Nordrhein-Westfalen sind (Stand 26. Oktober) Feiern unter freiem Himmel und Martinszüge grundsätzlich erlaubt, heißt es in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände. Ab 300 Teilnehmern müsse es aber ein Hygienekonzept geben - vor allem der Abstand sei wichtig. Familien, feste Zehnergruppen und Kindergartengruppen, die in den Einrichtungen ohnehin ohne Abstand betreut würden, brauchen keine Distanz zu wahren. Martinsfeuer nach Ende der Umzüge sollten besser ausfallen.

Dem Städte- und Gemeindebund NRW zufolge haben manche ihre Martinsfeierlichkeiten bereits abgesagt. In anderen würde die Tradition stattfinden, "aber nicht in der üblichen Form".

Empfehlungen zu kleinen Martinsfeiern in diesem Jahr

Einige Bistümer in NRW raten ihren Pfarreien, Kitas und Grundschulen zu kleinen Umzügen und Feiern ohne weiten Familienkreis und ohne Zuschauer. So lautet zum Beispiel eine Empfehlung des Bistums Aachen. Ähnlich äußert sich der Zweckverband Katholische Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Essen. Da die Diözesen selbst keine Martinsumzüge ausrichten, machen sie auch keine verbindlichen Vorgaben zu Absage oder Durchführung.

Sofern ein Umzug genehmigt ist, spricht aus Sicht der Diözese generell nichts gegen einen Martin-Darsteller auf einem Pferd. Dagegen sei das Singen problematisch. Grundschulkinder dürfen laut Corona-Schutzverordnung des Landes auch im Freien nur mit drei Metern Abstand zueinander singen, während Kita-Kinder keine Distanz halten müssen.

"Halb-digitales" Martinsfest und Martinszüge

Das Bistum Münster verweist auf ein "halb-digitales" Martinsfest in der Pfarrei Sankt Franziskus in Duisburg-Homberg. Dort basteln Kinder aus dem Stadtteil Laternen und geben sie an Anwohner weiter. Am Abend des 11. November können die Nachbarn die leuchtenden Laternen sichtbar in ihren Fenstern oder auf Balkonen platzieren.

Etwa 100 Martinszüge fanden im vergangenen Jahr im Erzbistum Berlin statt. Dieses Jahr gibt es bisher mehr als ein Dutzend Rückmeldungen von Veranstaltern. Das Bistum Dresden-Meißen versucht, die Traditionen zu ermöglichen: So müssen die Feiernden nicht auf die gebackenen Martinshörnchen verzichten - sondern sie nur separat austeilen.

St. Martin mit Hygieneregeln und wenigen Personen

In der Erzdiözese München und Freising bleibt man optimistisch. Dort wollen die Verantwortlichen die Sankt-Martins-Feiern "so vertraut wie möglich" gestalten und zugleich mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen mögliche Risiken ausschließen. Noch diskutiere das Bistum intern darüber, "wie wir als Kirche zu den bevorstehenden Festen da und präsent sein können".

Im Bistum Augsburg sind Martinsfeiern nach den Auflagen der bayerischen Staatsregierung (Stand 25. Oktober) möglich, wenn maximal 50 Personen daran teilnehmen und die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Zahlreiche bayerische Landkreise sind auf der sogenannten Corona-Ampel dunkelrot und liegen bei dem 7-Tage-Inzidenzwert über 100. Für Laternenumzüge oder Lichterfeste ohne religiösen Bezug brauchen die Veranstalter bayernweit eine Ausnahmegenehmigung.

Das Erzbistum Freiburg gibt vorläufige Handlungsanweisungen ab. "Unseren Kindertageseinrichtungen empfehlen wir, dieses Jahr Sankt Martin eher im kleineren Rahmen zu feiern", heißt es. Für kreative Feiern in den einzelnen Gruppen oder begrenzte Veranstaltungen mit Eltern, bei denen sowohl der Aufwand als auch die Risiken minimiert werden, gebe es vielfältige Ideen. Zum Beispiel, dass Sankt Martin mit einer Musikkapelle durch den Ort reitet, dabei jedoch keinen Umzug anführt, sondern an den Häusern vorbeizieht. Vieles werde anders sein - das vielfältige Brauchtum falle aber nicht aus, so die Bistümer unisono.


Quelle:
KNA
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