Laut der Deutschen Bischofskonferenz war zum 31. Dezember 2023 eine Sondervereinbarung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschlossen worden war, abgelaufen. Nun hätten die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet, die bis zum 31. Dezember 2025 gültig sei.
Einblendungen auf Webseiten der Gemeinden möglich
"Somit können die Gemeinden der katholischen Kirche in Deutschland auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeeigenen Internetseiten", teilte die Bischofskonferenz mit.
Die VG Musikedition nimmt den Angaben zufolge etwa Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.