Diözese Eichstätt verzichtet auf befristete Arbeitsverträge

"Für längerfristige Perspektiven"

Ein Arbeitsvertrag kann statt auf Dauer auch befristet geschlossen werden – immer mehr Unternehmen setzen mittlerweile auf diese Art von Arbeitsvertrag. Derzeit sind es mehr als drei Millionen Verträge. Das Bistum Eichstätt will das nun für ihre Mitarbeiter ändern. 

Arbeitsvertrag / © Jens Schierenbeck (dpa)
Arbeitsvertrag / © Jens Schierenbeck ( dpa )

Die Diözese Eichstätt als Dienstgeberin schließt grundsätzlich keine sogenannten "sachgrundlos" befristeten Arbeitsverträge mehr ab. Mit dieser Entscheidung der Ordinariatskonferenz sollen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längerfristige Perspektiven für ihren Arbeitsplatz gegeben werden. Die Diözese Eichstätt versteht die Maßnahme zudem als Beitrag, neue Arbeitsplätze für potentielle Bewerber und Bewerberinnen attraktiver zu machen und die Personalbindung zu intensivieren.

Vertretungsstellen als Beispiel für "sachlichen Grund"

Das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" gestattet grundsätzlich die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Davon unabhängig besteht die Möglichkeit einer befristeten Anstellung durch einen "sachlichen Grund", beispielsweise einem Vertretungsfall.

Nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren etwa 3,15 Millionen Menschen hierzulande befristet beschäftigt. Das ist jeder Zwölfte der rund 38 Millionen Beschäftigten in Deutschland. Nur sechs von hundert Betroffenen hätten diese Form der Beschäftigung freiwillig gewählt. Etwa die Hälfte der Verträge wird ohne sachlichen Grund befristet.

Koalitionsvertrag 

Deswegen stehen sachgrundlose Befristungen auch im Mittelpunkt der Arbeitsmarktdebatte. Die Bundesregierung will laut dem Koalitionsvertrag den Anteil bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Mitarbeitern auf 2,5 Prozent der Beschäftigten beschränken und die Höchstdauer dieser Befristungen von 24 auf 18 Monate verkürzen. 

Nach einem Bericht von katholisch.de werde in den nordrhein-westfälischen Bistümern ebenfalls die Möglichkeit sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen deutlich eingeschränkt. Der Redaktion liegen Informationen vor, dass der Vermittlungsausschuss in einer Sitzung im Juli beschlossen habe, dass künftig nur noch maximal 2,5 Prozent der Arbeitsverträge in kirchlichen Einrichtungen mit mindestens 75 Mitarbeitern sachgrundlos befristet werden. Die zulässige Höchstdauer der Befristung wird von 24 auf 18 Monate reduziert. Diese Bedingungen gleichen derer im Koalitionsvertrag.


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