Anwälte: Bistum Eichstätt gab als Ziel keine "Traumrendite" vor

Ungerechte Vorwürfe

Im Finanzskandal des Bistums Eichstätt verschärft sich der Ton zwischen den Parteien. In einer Mitteilung der im Fall involvierten Kanzlei heißt es, mit dem Vorwurf gegen Bischof Hanke sollte "von eigenem Fehlverhalten" abgelenkt werden.

Kirche und Finanzen / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Finanzen / © Harald Oppitz ( KNA )

Am Donnerstag wiesen die Anwälte des Bistums die Darstellung des Verteidigers eines ehemaligen Mitarbeiters der Finanzkammer zurück, wonach eine festgeschriebene Renditeerwartung "unter Mitwirkung des Bischofs" riskante Vermögensanlagen befördert habe. Der Vorwurf einer zu erzielenden Rendite von acht bis zehn Prozent sei falsch und werde "wider besseres Wissen erhoben".

Vermögensverwalter stimmten für niedrige Rendite

In einer fünfseitigen Ausarbeitung legen die Anwälte die Entwicklung von Anlagerichtlinien im Bistum dar. So habe es zwar in einem Vorschlag der Finanzkammer im Mai 2009 "den beiläufigen Hinweis auf eine Renditeerwartung in Höhe von 8 bis 10 Prozent" gegeben. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat habe aber nur beschlossen, dass mit Banken und Vermögensverwaltern auf dieser Basis ein Anlagekonzept entwickelt werden solle.

Dies sei ein halbes Jahr später präsentiert worden und habe erstmals als Ziel eine Verzinsung von zwei bis drei Prozent über drei- bis fünfjährigen Bundesanleihen angegeben. Nur diesem habe der Vermögensverwaltungsrat zugestimmt.

"Gebot der Risikominimierung und Vermögenserhaltung"

Nach Darstellung der Bistumsanwälte wurde diese Vorgabe 2012 auf zwei Prozent über der Inflationsrate begrenzt. Auch in einer im Dezember 2014 ergänzend in Kraft getretenen und von dem Beschuldigten selbst entworfenen Anlagerichtlinie sei nicht "von einer irgendwie gearteten Traumrendite die Rede".

In ihr werde als Ziel eine Rendite von zwei Prozent über der deutschen Inflationsrate genannt. Dies habe auch zum Zeitpunkt der umstrittenen US-Immobiliendarlehen gegolten, derentwegen gegen den früheren Kirchenmitarbeiter ermittelt wird.

Darüber hinaus sei "ausdrücklich das Gebot der Risikominimierung und Vermögenserhaltung" festgeschrieben worden, so die Anwälte. So habe der Vermögensverwaltungsrat 2013 beschlossen, keine Beteiligungen auszubauen. Wegen gleichartiger Risiken sei dem Beschuldigten "der Abschluss der ungesicherten Nachrangdarlehen" damit untersagt gewesen.

Eichstätter Bischof zu Unrecht beschuldigt

Mit den Vorhaltungen gegen den Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke solle dieser geschädigt und "von eigenem Fehlverhalten" abgelenkt werden, heißt es in der Mitteilung der Münchner Kanzlei. Sie hält außerdem fest, dass der Bischof ab 2011, also Jahre vor Abschluss der überwiegend ungesicherten Darlehen von rund 60 Millionen Dollar, nicht mehr Mitglied des Vermögensverwaltungsrats gewesen sei.

Das Bistum Eichstätt hatte den Finanzskandal im Februar selbst öffentlich gemacht. Seit Sommer 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen den ehemaligen Mitarbeiter und einen in den USA tätigen Geschäftspartner wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

Beide Beschuldigte saßen mehrere Monate in Untersuchungshaft, wurden jedoch nach einem Teilgeständnis gegen Auflagen freigelassen.


Bischof Gregor Maria Hanke während einer Predigt / © Markus Nowak (KNA)
Bischof Gregor Maria Hanke während einer Predigt / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA
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