Drei Gesetzentwürfe für selbstbestimmtes Sterben liegen vor

Gemeinsamer Antrag geplant

Die laufende Debatte um neue Regeln zur Suizidbeihilfe nimmt laut Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland an Fahrt auf. Aktuell gibt es drei unterschiedliche Gesetzentwürfe, die im Bundestag vorliegen. Wie sehen diese aus?

Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)

Wie das Netzwerk am Dienstag berichtet, wollen die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen im Bundestag, die sich für eine liberale Regelung einsetzen, ihre Gesetzespläne zusammenführen und einen gemeinsamen Antrag vorlegen. Nur dadurch könne verhindert werden, dass sich bei der für das Frühjahr geplanten Abstimmung die Anhänger einer restriktiven Linie durchsetzen, hieß es.

Derzeit drei Gesetzentwürfe

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Damit haben sie grundsätzlich die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen zugelassen.

Alternativen zur Sterbehilfe

Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?

Die Kirche lehnt die organisierte oder kommerzielle Beihilfe zum Suizid sowie den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie es seit jeher als ihr Selbstverständnis betrachtet, das Leben von seinem Beginn an bis zu seinem Ende hin zu schützen.

Welche Alternativen sieht die Kirche zur Sterbehilfe?

Symbolbild Pflege / © Robert Kneschke (shutterstock)

Derzeit liegen im Bundestag drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte und freie Entscheidung treffen. Eine Erste Lesung und Anhörungen haben bereits stattgefunden.

Wie soll das Gesetz aussehen? 

Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen die Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein. Ihr Gesetzentwurf für ein "Suizidhilfegesetz" sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.

Eine Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz. Der Gesetzentwurf unterscheidet aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Die Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Regelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise zu erlaubt werden.

Quelle:
KNA