domradio.de: "Eizellspende im Ausland - Konsequenzen im Inland" unter dieser Überschrift haben Sie gestern Abend eine Diskussionveranstaltung geleitet: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch reisen ins Ausland, um dort eine hierzulande nicht erlaubte Eizellenspende entgegenzunehmen. Wie unterscheidet sich das eigentlich von einer auch bei uns legalen Samenspende?
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Mitglied im Deutschen Ethikrat): Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende nicht. Das hat den Hintergrund, dass die Gewinnung der Eizelle um ein Vielfaches gefährlicher für die Spenderin ist. Sie muss hormonell stimuliert werden, sie muss sich einem hochinvasiven Eingriff unter Vollnarkose unterziehen. Auch die Empfängerin der Eizellspende hat ein erhöhtes Risiko. Das ist einer der maßgeblichen Gründe, weshalb das Embryonenschutzgesetz von 1990 die Samenspende erlaubt, die Eizellspende allerdings nicht erlaubt.
domradio.de:... wegen der gesundheitlichen Risiken für beide Frauen?
Lob-Hüdepohl: Ja, aber natürlich zunächst einmal die der Spenderin. Denn die Spenderin unterzieht sich ja einem fremdnützigen Eingriff. Er nützt ja nicht ihr, sondern der Empfängerin. Während sich die Empfängerin - im besten Sinne des Wortes - eigennütig einem solchen Risiko aussetzt. Und das muss natürlich jeder Mensch selbst entscheiden. Aber die Spenderin - und darum geht es eigentlich im Wesentlichen - ist besonders vulnerabel. Daneben geht es natürlich auch um andere Fragen: Muss die Frau das aus einer Notlage heraus machen? Ist sie ausreichend informiert vom medizinischen Personal? Das alles ist natürlich bei einer Samenspende des Mannes ungleich weniger bedeutsam.
domradio.de: Bei den Finanzen und der Notlage der Frau nähern wir uns dann eher der ethischen Dimension des Themas. Abgesehen davon, was mit den Frauen ist, hat ja ein Kind ein Recht auf das Wissen um seine Abstammung. Das kann ihm mit einer Eizell-Spende nicht gewährt werden, heißt es. Ist auch das ein Unterschied zur Samenspende?
Lob-Hüdepohl: Jein. Auch die Samenspende kann im Ausland anonym erfolgen. Und auch das läuft der Kinderrechtskonvention, die auch der Gesetzgeber in Deutschland gerade umsetzen will, zuwider: Nämlich das Recht des Kindes auf Abstammung zu gewährleisten. In vielen Ländern gibt es nur eine anonyme Eizellspende, das heißt, eine Rückverfolgung der genetischen Abstammung ist später nicht mehr möglich. Das müsste aber in jedem Fall gewährleistet sein.
Aber der Punkt ist nicht nur das Wissen um die Abstammung, sondern generell auch die Frage der biografischen Einordnung: Wann wird das Kind später aufgeklärt? Wird es überhaupt aufgeklärt? Es kommt zu erheblichen Folgenproblemen. Dazu kann es übrigens auch bei Samenspenden kommen - das ist jetzt kein entscheidender Unterschied zur Eizellspende. Aber im Fall der Samenspende kann man es besser regeln.
All diese Fragen zu den möglichen Folgeproblemen sind noch viel zu wenig erforscht und bedacht - für die Kinder, für die Wunscheltern und auch für mögliche Halbgeschwister.
domradio.de: Gestern Abend bei Ihrer Veranstaltung hatten Sie viele Expertinnen und Experten in der Runde. Neben Mitgliedern des Ethikrats auch Wissenschaftlerinnen und Uni-Professoren. Außerdem die Menschen im Publikum, die Gelegenheit hatten, Fragen zu stellen. War das eine kontrovers und hitzig diskutierende Runde oder eher ruhig und besonnen?
Lob-Hüdepohl: Sie war sowohl kontrovers alsauch ruhig und besonnen. Das war glaube ich ein Highlight, davon waren wir alle sehr angenehm überrascht. Es war eine Kontroverse - das ist die Aufgabe eines Ethiktates: Der Ethikrat hat sich nicht wechselseitig zu bestätigen, sondern er muss strittige Fragen in ihrer Strittigkeit auch vorstellen und dann zu einem Austausch der Argumente führen. Das war tatsächlich gestern der Fall.
domradio.de: Gab es vom Publikum auch Anregungen und Argumente, von denen Sie dachten: Das haben wir so noch nie drüber nachgedacht?
Lob-Hüdepohl: Thematisiert wurde beispielsweise nicht nur die Bedeutsamkeit des abstrakten Kinderwunsches, sondern das Verlangen von Frauen, Kinder nicht nur aufzuziehen, sondern ihnen durch Geburt das Leben zu schenken. Also diese - wenn man so will - existentiell bedeutsame Dimension vieler Frauen, die eine Eizellspende in Anspruch nehmen, statt zu adoptieren oder zur Pflege aufzunehmen, wurde nochmal sehr eindrücklich geschildert. Aber auch die Gegenargumente wurden nochmal dargelegt. Es war ein hoch fachkundiges Publikum.
Es kam auch der Vorschlag, die Eizellspende in Deutschland zu legalisieren. Das bedarf natürlich einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Ich persönlich halte davon nichts, aus den Erwägungen, die ich am Anfang vorgetragen habe. Außerdem ist es nach meiner ganz persönlichen Einschätzung mittlerweile so, dass die Sehnsucht nach einem Kind in einer Weise stilisiert werden kann, dass ich eine Verzweckung von Kindern befürchte. Das widerspricht der Würde eines jeden Menschen und natürlich auch der eines Kindes.
Wenn es nur darum geht, die Schwangerschaft biografisch passend zu machen - denn es sind in der Regel ältere Frauen, die die Eizellspende entgegennehmen. Bei aller Wertschätzung der individuellen Lebensplanung: Da muss man die Konsequenz eben ziehen und sagen: Ok, ich habe einen rechten Zeitpunkt verpasst, wo mir auf natürlichem Wege eine Schwangerschaft noch möglich gewesen wäre. Jetzt kann ich nicht alles in Anspruch nehmen, um diesen subjektiven Wunsch in Erfüllung zu bringen.
Das Interview führte Uta Vorbrodt.