In zwei der sieben Fälle habe das Verwaltungsgericht Trier dem Rhein-Hunsrück-Kreis im Eilverfahren vorerst untersagt, die Sudanesen nach Italien abzuschieben, sagte der Kirchberger Pfarrer Christian Hartung am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Flüchtlinge hätten an diesem Mittwochmorgen abgeschoben werden sollen. Für die übrigen Betroffenen rechnen die Betreuer mit gleichlautenden Eilbeschlüssen. Gericht und Kreisverwaltung waren am Dienstagnachmittag nicht mehr für Auskünfte zu erreichen.
Staatsanwaltschaft ermittelt nach Strafanzeige von Landrat
Um das Schicksal der Sudanesen lagen Kirchengemeinden und Kreisverwaltung seit Monaten in einem nervenzehrenden Dauerstreit. Die Asylbewerber waren über Italien nach Deutschland gelangt, nach geltenden EU-Bestimmungen wären für ihr Asylverfahren demnach die italienischen Behörden zuständig. Wegen der desolaten Versorgungslage für Flüchtlinge in dem Land hatten mehrere Kirchengemeinden daraufhin Kirchenasyl gewährt.
Erste Abschiebeversuche im Sommer waren an einer Anweisung des Mainzer Integrationsministeriums gescheitert, das Polizeieinsätze in Kirchenasylen vermeiden wollte. Der zuständige Landrat Marlon Bröhr (CDU) hatte in der Folge Strafanzeige gegen vier Pfarrer und eine Pfarrerin erstattet, die Staatsanwaltschaft ermittelt seither wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Zwei der ursprünglich neun ins Kirchenasyl aufgenommene Menschen kehrten zwischenzeitig freiwillig in die Obhut des Kreises zurück, tauchten dann aber unter.
"Mangelnde Kooperationsbereitschaft der italienischen Behörden"
Die evangelische Kirche hatte sich zuletzt darum bemüht, mit Hilfe kirchlicher Partner in Italien eine Versorgung der Flüchtlinge sicherzustellen und dann das Kirchenasyl zu beenden. "Wir wären bereit gewesen, uns darauf einzulassen", sagte Hartung. Die Bemühungen seien jedoch an mangelnder Kooperationsbereitschaft der italienischen Behörden bislang gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Trier entschied nun nach Angaben des Pfarrers zugunsten zweier von ihm betreuter Flüchtlinge, dass zunächst der Ausgang eines Klageverfahrens abgewartet werden müsse.
Die Sudanesen wehren sich darin dagegen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei ihnen die Frist von sechs auf 18 Monate angehoben hatte, nach deren Ablauf der deutsche Staat die Zuständigkeit für die Asylverfahren übernimmt. Bei einem dritten Mann habe das Bundesamt die Fristverlängerung sogar schon selbst zurückgenommen.
Spitzentreffen: Einigung auf konfliktfreie Lösungen
Der Umgang mit dem Kirchenasyl sorgt seit Monaten auch immer wieder für politischen Streit in Rheinland-Pfalz. Bei einem Spitzentreffen von Landesregierung, Kommunalverbänden und Kirchen am Montagabend in Mainz hatten sich alle Beteiligten darauf geeinigt, die "bewährte Praxis" beizubehalten und nach konfliktfreien Lösungen zu suchen. Alle Beteiligten müssten verantwortungsbewusst mit dem Thema umgehen, hieß es in einer untereinander abgestimmten Presseerklärung.
"Kirchenasyl darf nur ein äußerstes Mittel in humanitär außergewöhnlichen Fällen sein, um eine erneute Prüfung durch das Bundesamt zu erreichen, wobei das Bundesamt wiederum gefordert ist, die vorgebrachten Argumente auch ernsthaft und sorgfältig zu prüfen", erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne). Die Kirchen versicherten bei dem Treffen erneut, dass sie mit der Gewährung von Kirchenasyl keine behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen infragestellen wollten. Der Streit im Hunsrück war nach Informationen aus Teilnehmerkreisen allerdings kein Thema des Treffens.