Besucher im Salzburger Dom zahlen nun fünf Euro

Ein "Erhaltungsbeitrag"

Besucher des Salzburger Doms müssen seit dem Wochenende fünf Euro "Erhaltungsbeitrag" zahlen. Ausgenommen sind Betende: "Wer zum Gottesdienst oder zum Beten kommt, der wird auch gratis hineingelassen".

Blick auf den Salzburger Dom / © Anibal Trejo (shutterstock)
Blick auf den Salzburger Dom / © Anibal Trejo ( shutterstock )

Das sagte der Leiter des Gästeservices beim Dom, Hermann Signitzer, der "Kronen Zeitung" (Sonntag). Die Salzburger Kirchensteuerzahler erhalten ab Januar einen Gutschein für eine Jahreskarte, die zum Gratiszutritt berechtigt.

Der Domerhaltungsbeitrag sowie thematische Führungen und ein Audio-Guide sollen den Salzburger Dom "zukunftsfit" machen. Allein mit Spenden, etwa aus Kollekte, Opferstöcken oder dem Kerzenverkauf, seien anstehende Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie der laufende touristische Betrieb nicht mehr zu decken.

"Ohne Murren"

Der Salzburger Dom ist eine eigenständige Rechtsperson, die sich selbst finanzieren muss. Mit der Einführung des Erhaltungsbeitrags wollen die Verantwortlichen auch die Touristenströme lenken, wie es hieß. Gerade rund um die Mittagszeit - der "Rush Hour" für Tagesgäste - sei der Dom als Sakralraum oft "nicht mehr erkennbar" gewesen.

Laut "Kronen Zeitung" haben am ersten Tag des Eintrittsystems einige hundert Besucher "ohne Murren" für den Dom-Besuch bezahlt. "Wir sind selbst überrascht, wie gut es läuft", sagte Signitzer. Für "die Top-Sehenswürdigkeit der Mozartstadt" wünsche er sich, dass möglichst viele Menschen "etwas von den vielen Geschichten und Geheimnissen dieser Kirche mit in ihren Alltag nehmen".

Dafür werde ein Konzept "für die Seelsorge, mit Kirchenmusik, Kunstinstallationen und Konzepten" erarbeitet.                               


Blick auf Salzburg / © Nok Lek (shutterstock)

Der Salzburger Dom / © saiko3p (shutterstock)

Der gefüllte Salzburger Dom zu Pfingsten / © Hannah Küppers (privat)
Der gefüllte Salzburger Dom zu Pfingsten / © Hannah Küppers ( privat )
Quelle:
KNA