Was das Strafrecht bei Missbrauch in der Kirche vorsieht

"Ein ganzer Strauß an Instrumentarien"

Manche Taten sind verjährt, manche Akten vielleicht vernichtet. Die Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche wirft Fragen nach rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene auf - gerade auch im Hinblick auf die rechtliche Sonderstellung der Kirchen.

Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann (dpa)
Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann ( dpa )

DOMRADIO.DE: "Es ist nur die Spitze des Eisberges", so die Forschungsgruppe, die diese Woche die Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt hat. Die nun gezeigte Scham und die Entschuldigungen der Bischöfe reichen vielen Betroffenen und Opferverbänden nicht aus. Welche Möglichkeiten gibt es denn für die Strafverfolgungsbehörden, jetzt weitere Fälle zu ermitteln?

Dr. Nikolaos Gazeas (Rechtsanwalt, Schwerpunkt Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht): Den Strafverfolgungsbehörden steht ein ganzer Strauß an Instrumentarien zur Verfügung. Sie können alle Befugnisse der Strafprozessordnung nutzen. Dazu zählen unter anderem Möglichkeiten der Durchsuchung, der Beschlagnahme, aber auch der Einvernahme von Zeugen, also Zeugen zu laden und zu hören. Zeugen müssen die Wahrheit sagen.

All dies steht unter der einzigen Bedingung, die allerdings nur sehr niedrige Anforderungen stellt, nämlich dass ein sogenannter strafprozessualer Anfangsverdacht vorliegt, in diesen Fällen der eines Sexualdelikts. Die Hürden für die Annahme eines solchen Verdachts sind allerdings sehr, sehr gering und sehr schnell zu nehmen.

DOMRADIO.DE: Gibt es denn irgendwelche Behinderungen durch das Kirchenrecht in der Strafverfolgung?

Gazeas: Dem Strafrecht legt das Kirchenrecht - anders als etwa beim Arbeitsrecht - keine Schranken auf. Das Strafrecht gilt also uneingeschränkt auch für kirchliche Würdenträger, auch für Geistliche. Auch wenn es im Kirchenrecht ja selbst eine Art Strafrecht gibt. Das ist allerdings aus weltlicher Sicht ein Stück weit vergleichbar mit dem Disziplinarrecht, so wie wir es für Beamte, Rechtsanwälte, Ärzte und andere kennen.

Wichtig ist, dass das Strafrecht nicht eingeschränkt wird und dass es kein Sonderrecht für Geistliche gibt. Das ist auch gut und richtig so.

DOMRADIO.DE: Schockierend ist die Zahl der Opfer, aber viele entsetzt auch die Vertuschung, die durch die Missbrauchsstudie ans Licht gekommen ist. Es sollen in mehreren Bistümern Akten vernichtet worden sein. Das könnte jetzt auch weiter passieren. Warum gibt es noch keine Razzien, die da durchgeführt werden?

Gazeas: Das überrascht in der Tat bei der teilweise doch recht detaillierten Nachrichtenlage, wie man sie jedenfalls den Medien entnehmen kann. Die Vertuschung als solche kann auch eine Straftat sein, nämlich eine Strafvereitelung.

Wenn ich dadurch dafür Sorge trage, dass jemand anderes nicht oder nicht so wie er eigentlich bestraft werden sollte, bestraft wird, mache ich mich selbst strafbar, wenn ich zum Beispiel Akten vernichte.

DOMRADIO.DE: Wer einmal Akten vernichtet hat, könnte dies auch wieder tun. Warum sind diese Razzien noch nicht passiert?

Gazeas: Diese Annahme an sich ist nicht zwingend, dass man sagt: "Wer einmal Akten vernichtet hat, der macht das auch weiter". Vielleicht gab es ganz bestimmte Gründe dafür, ganz bestimmte Akten zu vernichten oder jedenfalls wegkommen zu lassen.

Allerdings ist es in der Tat überraschend, dass es dort bisher in - soweit es mir bekannt ist - keinem öffentlich gewordenen Fall schon zu irgendwelchen Durchsuchungen und Beschlagnahmen gekommen ist.

DOMRADIO.DE: Was könnte denn auf die einzelnen Bistümer zukommen?

Gazeas: Das, was kommen kann, sind strafprozessuale Maßnahmen - vor allem der Durchsuchung und Beschlagnahme. Ich gehe davon aus, dass jedenfalls in Einzelfällen die Staatsanwaltschaften tätig werden. Hier wird es sicherlich auch eine unterschiedliche Handhabe geben. Es ist ja keine zentrale Behörde dafür zuständig in Deutschland, sondern es sind die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in den jeweils zuständigen Bezirken zuständig. Bei uns in Köln etwa wäre das die Staatsanwaltschaft in Köln, für Bonner Angelegenheiten wäre das die Staatsanwaltschaft in Bonn.

Und in zeitlicher Hinsicht - das sollte man auch wissen - ist es so, dass man durchaus relativ lange Zeit hat, auch durch eine gar nicht so lange zurückliegende Veränderung im Strafrecht, nämlich mit dem Blick auf die Verjährung. Die Fälle, die hier aufgedeckt worden sind, reichen ja teilweise sehr, sehr lange zurück. Viele davon werden verjährt sein, die können dann nicht verfolgt werden. Aktuell ist es im Strafrecht allerdings so, dass die Verjährung dieser Sexualdelikte, die ihrerseits wiederum je nach Schwere des Delikts innerhalb von fünf oder zehn Jahren verjähren, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruht.

Das heißt, wenn man das einmal zurückrechnet, würde man bei einem sehr, sehr jungen Opfer die potenziell bis zu 30 Jahre zunächst einmal nehmen und dann noch mal die vielleicht - wenn es ein schweres Sexualdelikt ist - noch mal zehn Jahre obendrauf, sodass man maximal vierzig Jahre solche Taten zurückverfolgen kann.

Das kann natürlich auch ein Grund sein, dass Strafverfolgungsbehörden zunächst einmal substantiiert Verdachtsmomente sammeln. Es wäre auch nicht auszuschließen, dass man im Moment ermittelt, ohne dass wir das wissen, um dann strukturiert vorzugehen.

DOMRADIO.DE: Razzien kennt man auch aus anderen Bereichen.

Gazeas: Das kennt man aus ganz anderen Bereichen, die hier nicht unisono vergleichbar sind. Aber nehmen wir mal die Razzien an, die etwa im Bereich der Kinderpornografie stattgefunden haben. Das sind oft gezielte, gleichzeitig an ganz, ganz vielen Standorten stattfindende Durchsuchungsmaßnahmen, die natürlich den Grund haben, dass nicht, wenn es einmal passiert ist, alle anderen gewarnt sind.

Ob auch hier solche Überlegungen anstehen - wobei der Fall nicht eins zu eins vergleichbar ist - kann ich nicht sagen. Ich gehe aber fest davon aus, dass es an der einen oder anderen Stelle schon Ermittlungsverfahren oder jedenfalls Vorermittlungen gibt. Auch weil ich mir vorstellen kann, dass es schon zu Strafanzeigen - auch vonseiten der Bevölkerung - gekommen ist.


Quelle:
DR
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