Diese müssten häufig jahrelang auf ein Wiedersehen mit ihren Familien warten, kritisierten der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, und der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung. Es müsse alles getan werden, damit Familien schnellstmöglich zusammengeführt werden.
"Die Familie ist ein besonders wichtiger Lebensraum, in dem dauerhaft Verantwortung füreinander übernommen wird und Vertrauen wachsen kann. Für die Kirchen ist die Familie ein sehr hohes Gut, das es zu schützen gilt", sagte Dutzmann.
Rechtliche Ansrüche
Anerkannte Flüchtlinge haben einen Anspruch darauf, ihre Familie nachzuholen. Für subsidiär Geschützte ist der Familiennachzug seit 2018 indes nur noch aus humanitären Gründen und für maximal 1.000 Personen pro Monat möglich. "Da sich die tatsächliche Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Geschützten nicht voneinander unterscheidet, ist es nicht nachvollziehbar, dass subsidiär Geschützte nicht ebenfalls ein Recht auf Familiennachzug haben", stellte der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Jüsten, fest.
Neben diesen gesetzlichen Hürden für subsidiär Geschützte gebe es für alle international Schutzberechtigten erhebliche praktische Schwierigkeiten bei der Familienzusammenführung, so die Kirchen. Dazu zählten lange Wartezeiten an den deutschen Auslandsvertretungen und fehlende oder schwer zu beschaffende Dokumente. "Manche Menschen warten jahrelang darauf, ihre Lieben wiederzusehen. Nicht selten zerbrechen in dieser Zeit Ehen oder es sterben Familienangehörige.
Pandemie erschwert Nachzug
Das ist unerträglich", so der EKD-Bevollmächtigte. Zusätzlich erschwert laut Dutzmann die Pandemie den Nachzug massiv.
Jüsten ergänzt: "Die Integration fällt schwer, wenn die Sorge um Angehörige im Erstzufluchtsland oder Herkunftsland alles bestimmt. Das Verfahren müsste vereinfacht und beschleunigt werden."