Es solle einen passenden rechtlichen Status bieten für "alle Religionsgemeinschaften, die das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen", schreibt die FDP in ihrem Entwurf.
Der Entwurf soll auf dem Parteitag im Mai beraten und beschlossen werden.
Gesetzesentwurf liegt bereits vor
Für das von der FDP favorisierte Religionsverfassungsrecht braucht es aus Sicht der Partei eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP bereits gemeinsam mit den Linken und Grünen in den Bundestag eingebracht.
Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen.
So erhalten die Kirchen zusammen derzeit knapp 550 Millionen Euro jährlich. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.
Auch das kirchliche Arbeitsrecht ist betroffen
Die FDP will darüber hinaus das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen soweit nicht Stellen betroffen sind, die eine religiöse Funktion ausüben. Mit Blick auf den Islam setzt die Partei auf liberale und progressive Muslime, "die weniger in den muslimischen Verbänden organisiert sind.
Ziel muss es sein, dass Glaubensgemeinschaften nicht aus dem Ausland gesteuert und finanziert werden, sondern von ihren Mitgliedern in Deutschland", heißt es im Wahlprogramm. Ein entscheidender Schritt hierzu sei die Ausbildung von Imamen in Deutschland.