In den Stellungnahmen anlässlich einer Anhörung am Montag befürworten unter anderem der Sozialverband VdK sowie der Zentralrat der Juden in Deutschland das Anliegen. Letzterer kritisiert in seiner Stellungnahme jedoch, dass ein Angleichen von jüdischen Kontingentflüchtlingen mit Spätaussiedlern im sogenannten Fremdrentengesetz die finanzielle Lage der Betroffenen kaum verbessere. Entscheidend sei eine gute Härtefallregelung.
Seit 1991 wurden etwa 220.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie ihre Angehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion in Deutschland aufgenommen. Anders als Spätaussiedler können jüdische Zuwanderer jedoch ihre in den Herkunftsländern geleisteten Berufsjahre für die Rente bislang nicht anrechnen lassen.
Auf Grundsicherung im Alter angewiesen
Dem Zentralrat der Juden zufolge ist rund ein Drittel der Kontingentflüchtlinge daher auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
In ihrem Antrag fordern FDP, Linke und Grüne einen Härtefallfonds für jüdische Zuwanderer und Spätaussiedler, Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und eine Gleichstellung jüdischer Kontingentflüchtlinge mit Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz. Auch der Bundesrat hatte sich zuvor bereits für eine bessere Alterssicherung für jüdische Kontingentflüchtlinge ausgesprochen.
Der VdK unterstützt den Antrag der drei Parteien in allen Punkten, beklagt aber, dass konkretere Forderungen fehlten, um das Ziel zu erreichen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden begrüßen eine Härtefallregelung.
Fonds für Härtefälle?
"Es ist überfällig, dass jetzt wenigstens für die Härtefälle ein Fonds aufgelegt wird. Eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 10.000 Euro würde der Leistung, die die Betroffenen in ihrer Erwerbszeit erbracht haben, gerecht", erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster.
Beide Organisationen halten eine Gleichsetzung der Kontingentflüchtlinge mit Spätaussiedlern indes eher für weniger effektiv. Eine entsprechende Änderung des Fremdrentengesetzes würde die Mehrheit der jüdischen Zuwanderer weiterhin in der Grundsicherung belassen, da sie bei einer Einreise nach Deutschland nach Mai 1996 nur noch wenige Rentenpunkte nach dem Fremdrentengesetz erhielten.