Der Erzbischof hatte eine Entschuldigung des Zentrums für experimentelles Theater (CED) und des Nationaltheaters Brünn gefordert, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Klage betraf zwei Inszenierungen des kroatischen Autors und Regisseurs Oliver Frljic.
"Wollen wir eine Gesellschaft, in der Beleidigungen toleriert werden?" fragte Dukas Anwalt vor Gericht. In einer demokratischen Gesellschaft müssten zwar unterschiedliche Ansichten zum Ausdruck gebracht werden können.
Selbstsüchtige Beleidigungen seien aber nicht hinnehmbar. Der Kardinal sei verpflichtet, als oberster Vertreter der katholischen Kirche den Glauben der Christen in seinem Land zu schützen.
Kritik an Vergewaltigungsszene
Duka störte sich vor allem an einer Szene, in der dargestellt wird, wie Jesus eine Muslimin vergewaltigt. Dieser abstoßende Akt sei ein starker Eingriff in das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit, so die Argumentation. Die Anwälte der Theater wiesen dies zurück.
Das Gericht verwies in seinem Urteil auf die künstlerische Freiheit. Der künstlerische Ausdruck verwende spezifische Mittel, Symbole und Übertreibungen.
"Wenn das das Potenzial hat, zur Debatte über Themen von öffentlichem Interesse beizutragen, ist es rechtlich zulässig; selbst wenn ein Teil der Gläubigen dafür ein gewisses Opfer bringen muss. Derlei muss in einer demokratischen Gesellschaft ertragen werden", hieß es in der Urteilsbegründung. Duka und sein Anwalt kündigten auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel an.