Es erklärte (Donnerstagabend) in einer Pressemitteilung, es habe alle ihm bekannten Missbrauchsfälle dem Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Auch die Fälle aus der Zeit vor der Einführung der Anzeigepflicht im Juli 2017 seien der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden.
Vorwurf an Kardinal Dziwisz
Polens staatliche Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch wirft Bischof Roman Pindel, seinem Weihbischof Piotr Greger und dem früheren Ortsbischof Tadeusz Rakoczy sowie dem Krakauer Kardinal Stanislaw Dziwisz vor, die Behörden nicht über Vorwürfe gegen den Priester Jan W. informiert zu haben. Dieser soll im Bistum Bielsko-Zywiec von 1984 bis 1989 ein Kind etwa 500 mal missbraucht haben. Die Kommission zeigte deshalb die vier Bischöfe wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht bei der Staatsanwaltschaft an.
Das Gremium hatte das Opfer Janusz Szymik Mitte Februar bei einer nicht öffentlichen Sitzung angehört.
Das Bistum betonte, auch diesen Fall habe der Kanzler der Diözese den Behörden übergeben. "Wir betrachten die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden als eines der Hauptprinzipien der wirksamen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen", hieß es. Bischof Pindel habe zudem im Februar 2014, einen Monat nach seinem Amtsantritt, eine kirchliche Untersuchung gegen Jan W. eingeleitet. Im Dezember 2017 habe die vatikanische Glaubenskongregation rechtskräftig Sanktionen gegen W. verhängt. Nähere Angaben zum Urteil machte das Bistum nicht.
Szymik hatte den Priester nach eigenen Angaben bereits 1993 erfolglos bei Bischof Rakoczy angezeigt. 2012 wandte er sich über den Geistlichen Tadeusz Isakowicz-Zaleski an den damaligen Krakauer Erzbischof Dziwisz, da das Bistum Bielsko-Zywiec nicht auf seine Anzeige reagiert habe. Dziwisz war als Metropolit für das Bistum zuständig. Zu Beginn der Ermittlungen 2014 wurde Szymik von Weihbischof Greger angehört.
Dziwisz weist Vorwürfe zurück
Isakowicz-Zaleski, der als Pfarrer Missbrauchsopfer vertritt, bezeichnete die Anzeige der vier Bischöfe durch die staatliche Kommission als ein "Erdbeben". "Die, die ihre Pflichten vernachlässigt haben, sollten gehen und die Konsequenzen tragen", sagte er dem Internetportal wp.pl.
Personen, die "glaubhafte" Informationen über bestimmte Straftaten haben, müssen in Polen seit Juli 2017 "unverzüglich" Polizei oder Staatsanwaltschaft benachrichtigen; ansonsten drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Krakau hatte im Januar eine Strafanzeige gegen Dziwisz zurückgewiesen. Der 81-jährige Kardinal habe keine Straftat begangen, denn seinerzeit, von 2006 bis 2012, sei er nicht gesetzlich verpflichtet gewesen, Polizei oder Staatsanwaltschaft derartige Vorwürfe gegen Priester zu melden.
Auch Dziwisz hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. Der Kardinal zählt zu den prominentesten Kirchenmännern Polens. Er war persönlicher Sekretär von Papst Johannes Paul II. während dessen gesamtem Pontifikat (1978-2005) und anschließend bis 2016 Erzbischof von Krakau.