Die Zusammenarbeit sei "Teil unserer gemeinsamen Verantwortung", so Geißinger in einem am Donnerstag veröffentlichten Doppel-Interview der Bistumszeitung "pilger". Eine Schnittstelle sei die damalige Trägerschaft des Kinderheims durch die Speyerer Dompfarrkirchenstiftung. "Gemeinsam werden wir auch zu prüfen haben, ob und inwieweit es Versäumnisse seit dem Bekanntwerden erster Vorwürfe im Jahr 2011 gegeben hat", so Geißinger.
Als Fälschung entpuppt
Die Provinzoberin ging auch auf ein vergangene Woche veröffentlichtes Gutachten des Mannheimer Schrift- und Urkundenlabors M.S.U. ein, das Zweifel an der Behauptung nährt, in dem Heim habe es vor 50 Jahren organisierte Prostitution gegeben. Die Kopie eines in Medienkreisen kursierenden, angeblich handschriftlich angefertigten Dokumentes, das der Buchführung einer Schwester entstammen und die Einnahme von "Lustgeld" belegen soll, entpuppte sich als Fälschung.
Es gibt nach den Worten der Provinzoberin "nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür", dass Sexpartys stattgefunden hätten, wie es ein Mann sagt, der im vergangenen Jahr eine staatliche Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz erstritt. Zugleich will Geißinger "keineswegs in Frage stellen, dass der Betroffene schweren Missbrauch erlitten hat". Bei einigen Details fehlt ihr aber "ein hinreichend klares Bild".
Keine schriftlichen Hinweise oder Belege
Sturm erklärte ebenfalls, für den Vorwurf der Kinderprostitution und der Sexpartys mit Priestern und Politikern gebe es keine schriftlichen Hinweise oder Belege. Auch aus Gesprächen mit anderen Betroffenen und Zeitzeugen seien keine Aussagen bekannt, die diesen Vorwurf bestätigten. Sturm äußerte ebenfalls Zweifel, "ob dieser Aspekt der Vorwürfe tatsächlich zutreffend ist".
Zugleich verteidigte der Generalvikar, dass Bischof Karl-Heinz Wiesemann im Dezember den früheren Generalvikar Rudolf Motzenbäcker als mutmaßlichen Missbrauchstäter genannt hatte. Vier Personen hätten unabhängig voneinander Motzenbäcker des sexuellen Missbrauchs bezichtigt, so Sturm. Damit sei aber keine Vorverurteilung verbunden.
Die Untersuchung und Bewertung der Vorwürfe sei Sache der unabhängigen Aufarbeitungskommission, die in ihrem Vorgehen frei sei.