Das sagte ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums auf Anfrage. Lediglich für Apotheken geben es an diesen Tagen keine Beschränkungen.
In der Corona-Krise dürfen in NRW Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 18.00 Uhr öffnen.
In Baden-Württemberg sind die Läden geöffnet
Im Regelfall ist nur gewerblichen Anbietern von Blumen, Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften, Back- oder Konditorwaren sonn- und feiertags eine Öffnung von fünf Stunden möglich, allerdings nicht am Oster- und Pfingstmontag sowie am zweiten Weihnachtstag.
Zudem gibt es Ausnahmen an verkaufsoffenen Sonntagen in Zusammenhang mit Festen und Märkten. In Baden-Württemberg können Supermärkte und andere Lebensmittelläden auch an Karfreitag öffnen. Auch am Ostermontag ist der Verkauf gestattet.
Geschäfte bei Hygienestandards unterstützen
Das dortige Wirtschaftsministerium bezog sich dabei auf die Corona-Verordnung für den Südwesten, nach der die Öffnung zwischen 12 und 18 Uhr gestattet ist.
Sinn sei, "die österlichen Einkäufe zu entzerren und somit die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden und den Geschäften die Einhaltung der gebotenen Hygienestandards zu erleichtern". Der Karfreitag ist der höchste Feiertag der Protestanten, Ostern das wichtigste Fest der Katholiken.