Wie Medien übereinstimmend berichten, sieht das für Donnerstag erwartete Regierungsdekret unter anderem ein Verbot vor, zwischen 21. Dezember und 6. Januar von einer Region des Landes in eine andere zu reisen. Die nächtliche Sperrstunde von 22.00 bis 6.00 Uhr bleibt bestehen, weshalb auch Gottesdienste an Heiligabend entsprechend früher gefeiert werden müssen. Die Italienische Bischofskonferenz hatte die Diözesen schon aufgefordert, Planungen an den Vorgaben der Regierung auszurichten.
Maßnahmen bis zum 6. Januar
Das neue Dekret soll am Freitag in Kraft treten und bis 6. Januar gelten. Um große Familientreffen zu verhindern, müssen an den Weihnachtstagen selbst sowie am Neujahrstag die Menschen in ihrer eigenen Kommune bleiben. Auch Silvesterfeiern in Hotels und Restaurants sind demzufolge verboten. Bars und Restaurants müssen weiter um 18.00 Uhr schließen, danach ist nur noch Außer-Haus-Verkauf möglich. Andererseits dürfen andere Geschäfte bis 21.00 Uhr öffnen, um unnötiges Gedränge in den Läden zu verhindern.
Für den 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar sollen die Italiener sich nur im engsten Familienkreis treffen. Eine Empfehlung, die Teilnehmerzahl von Familientreffen auf zehn zu begrenzen, sei bis zuletzt kontrovers diskutiert worden, heißt es. Das ab 21. Dezember geltende Reiseverbot zwischen den Regionen betrifft den Planungen zufolge auch sogenannte gelbe Zonen, in denen die Infektionslage nicht ganz so schwierig ist.
Quarantäne für Einreisende
Wer ab 21. Dezember nach Italien einreist, egal aus welchem Land, muss sich in zehntägige Quarantäne begeben. Das soll verhindern, dass Touristen und Rückkehrer das Coronavirus weiter verbreiten. Zudem will die Regierung damit jene Italiener abschrecken, die mit einem Winterurlaub in Österreich und der Schweiz liebäugeln. Diese Länder haben, anders als Italien und Deutschland, kein Winterurlaubsverbot verhängt.
Unterdessen erließ das Gesundheitsministerium in Rom am Mittwoch neue Leitlinien, die Besuche von Angehörigen und Freunden in Alten- und Pflegeheimen sowie in Hospizen erleichtern. Solche Besuche sollen unter strengen Hygieneregeln stattfinden, gleichzeitig aber die teils drastischen Folgen der Vereinsamung von Bewohnern mindern.