Vatikan kann Häftlinge künftig leichter verlegen

Einzelhaft im Kirchenstaat

Das Gefängnis des Vatikan platzt nicht gerade aus allen Nähten: Zur Zeit sitzt dort ein einziger Gefangener ein.

Gefängnistür wird geöffnet / © Friso Gentsch (dpa)
Gefängnistür wird geöffnet / © Friso Gentsch ( dpa )

Durch ein neues internationales Abkommen kann der Kirchenstaat Sträflinge nun einfacher als bisher in andere Länder verlegen.

Der Vatikan hat sich einem internationalen Abkommen zum Strafvollzug angeschlossen. Wie das vatikanische Presseamt am Freitag mitteilte, trat der Heilige Stuhl dem Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 bei.

In einer Zusatzerklärung zum Abkommen verweist der Heilige Stuhl auf die besondere Situation des Vatikanstaates und seiner Staatsbürgerschaft.

Haft in der Heimat soll zur Resozialisierung beitragen

Mit dem Übereinkommen kann der Vatikanstaat künftig Verurteilte leichter ins Ausland verlegen. Die Konvention des Europarates soll es Straftätern vor allem ermöglichen, ihre Haft im Interesse besserer Resozialisierung in ihrem Heimatland zu verbüßen.

Die entsprechenden Urkunden zum Beitritt und zur Ratifizierung hinterlegte der Heilige Stuhl bereits Mitte Januar durch seinen Sonderbeauftragten beim Europarat, Paolo Rudelli. Die Konvention und ein Zusatzprotokoll treten für den Staat der Vatikanstadt am 1. Mai in Kraft.

Nur ein Sträfling im Vatikan-Gefängnis 

Derzeit sitzt im Vatikan ein italienischer Priester in Haft, der wegen Kinderpornografie im Juni zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war.

Das jüngste internationale Abkommen ist eines von mehreren, die der Vatikan zuletzt unterzeichnet hat. Dazu gehörten auch internationale Vereinbarungen zu Finanzen - etwa gegen Geldwäsche.

 

Quelle:
KNA