Zur Trauung von Bundeswirtschaftminister Christian Lindner (FDP) und der Journalistin und Moderatorin Franca Lehfeldt sagte Annette Kurschus dem "Westfalen-Blatt" (Montag), "Sonderangebote für Reiche und Wichtige zu machen ist nicht unser Ding und wird es auch nie sein". Dass man in Medien jetzt von einer "Lindner-Zeremonie" lese, wo ein Gottesdienst gemeint sei, sei ungut.
Mitgliedschaft entscheidend
Kurschus räumte ein, sie habe nur eine Meinung zu Dingen, deren Sachverhalt sie genau kenne. Sie wisse etwa "nicht genau, ob Herr Lindner oder Frau Lehfeldt vor der Trauung Kirchenmitglieder waren oder wurden". Zu den Aufgaben im Traugespräch gehöre "ausdrücklich, die Möglichkeit eines Kircheneintritts anzusprechen".
Die Pfarrerin in Keitum habe entschieden, die beiden zu trauen; "und ich muss ihr vertrauen, dass sie dies nach dem Gespräch mit dem Paar nach reiflichem Nachdenken getan hat", so Kurschus. Ein solches Gespräch unterliege seelsorglicher Verschwiegenheit.
Kirchenrechtlich problematisch
Die EKD-Ratsvorsitzende bestätigte, dass es Rechtslage auch der Nordkirche sei, nach einem Kirchenaustritt nicht kirchlich heiraten zu können. "Es gibt aber einzelne Fälle, in denen eine Pfarrperson aus besonderen seelsorglichen Gründen davon abweicht und dies mit ihrem Gewissen vertritt." Solche "seelsorglichen Gründe" seien allerdings keine Allerweltsgründe; "es wäre verantwortungslos, sie zu banalisieren".
Auf die Frage, ob sie ein Paar trauen würde, das sich bewusst gegen eine Kirchenmitgliedschaft entschieden habe, sagte Kurschus: "Nein, ich sehe mich an die Ordnung unserer Kirche gebunden." Aber als "evangelische Christin, die zur Freiheit berufen ist", würde sie "aus schwerwiegenden seelsorglichen Gründen Barmherzigkeit über das Recht stellen".
Schwerwiegende seelsorgerliche Gründe als Voraussetzung
Als ein Beispiel nannte sie Menschen mit "Gewalterfahrungen in der Kirche". Sie seien nicht immer gegen Glauben und Gottesdienst, hätten "manchmal sehr ambivalente Haltungen". So könne jemand, "dem durch einen Pfarrer Leid angetan wurde, trotzdem den Wunsch haben, kirchlich zu heiraten", aber gleichzeitig beschlossen haben, "dass er nicht mehr zur Institution Kirche gehören und keinen Cent mehr an sie zahlen will".
In solch einem Fall, so Kurschus, würde sie beispielsweise eine kirchliche Trauung vornehmen, "auch wenn der Partner oder die Partnerin dieses Menschen kein Kirchenmitglied ist und ihm diese also kirchenrechtlich zu versagen ist". An die Adresse des frisch getrauten Paares sagte Kurschus: "Ich wünsche den beiden, dass sie glücklich bleiben und dass ihre Liebe, die jetzt so im Rampenlicht steht, im grauen Alltag Bestand hat."