Embryonenforschung in Frankreich

Im Grundsatz bald erlaubt?

In Frankreich könnte die Embryonenforschung ab Frühjahr unter Auflagen erlaubt sein. Die französischen Bischöfe hatten den entsprechenden Gesetzesvorschlag bereits im Dezember scharf kritisiert.

 (DR)

Wie die Tageszeitung "La Croix" am Montag (04.02.2013) berichtet, soll ein entsprechender Gesetzesvorschlag zur Forschung an embryonalen Stammzellen am 28. März in der Nationalversammlung diskutiert werden. Das Forschungsvorhaben müsse «wissenschaftlich relevant» und auf keinem anderen Wege möglich sein, heißt es in dem Entwurf. Der Vorschlag war im Dezember vom Senat mit breiter Mehrheit angenommen worden. Er wurde von linken Senatoren eingebracht und wird von der sozialistischen Regierung unterstützt.

Die parlamentarische Berichterstatterin Dominique Orliac betonte den Berichten zufolge, trotz Fortschritten in der Forschung mit adulten Stammzellen sei die Verwendung embryonaler Stammzellen notwendig; sie beinhalte "große therapeutische Hoffnungen, etwa in der Krebstherapie, bei degenerativen Erkrankungen oder Diabetes". Mit der geplanten Gesetzgebung werde zudem die"Stigmatisierung der Forscher" gestoppt.

Im Grundsatz noch verboten

Die französischen Bischöfe hatten den Vorschlag bereits im Dezember scharf kritisiert. Damit habe sich der Senat gegen eine Schutzwürdigkeit embryonalen Lebens entschieden. Mit einer Befürwortung der embryonalen Stammzellforschung, die die Bischöfe als eine "anthropologische Grenzüberschreitung" werten, riskiere der Senat, "der Welt eine Botschaft zu senden, die Ethik verneint und die von wissenschaftlichem Anachronismus zeugt". Weiter verweisen die Bischöfe auf die adulte Stammzellforschung, die eine Alternative zur embryonalen Stammzellforschung biete.

Die Forschung an menschlichen Embryonen ist in Frankreich im Grundsatz verboten. Ausnahmen gebe es nur in streng begrenzten Einzelfällen, heißt es in dem im Juli 2011 unter der konservativen Regierung von Nicolas Sarkozy verabschiedeten Bioethikgesetz. Laut einer Revisionsklausel muss es spätestens binnen sieben Jahren überprüft werden. 


Quelle:
KNA