Entscheidung zum bayrischen Kreuz-Erlass erwartet

Verletzt ein Kreuz die Neutralitätspflicht?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will seine Entscheidung zum "bayrischen Kreuz-Erlass" bekannt geben. Es soll geklärt werden, ob Symbole wie das christliche Kreuz im Foyer von bayrischen Dienstgebäuden hängen dürfen.

Ein Kreuz an der Wand / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein Kreuz an der Wand / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.

Markus Söder spricht vor dem ZdK (KNA)
Markus Söder spricht vor dem ZdK / ( KNA )

Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern als Kläger sieht mit der Anordnung die Weltanschauungsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt. Die bayrischen Verwaltungsgerichte hatten die Klage zurückgewiesen.

Quelle:
epd