Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.
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Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern als Kläger sieht mit der Anordnung die Weltanschauungsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt. Die bayrischen Verwaltungsgerichte hatten die Klage zurückgewiesen.