Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Pläne der niedersächsischen Landesregierung begrüßt, wonach Richter und Staatsanwälte in diesem Bundesland künftig keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen.
"Ein Gericht entscheidet unabhängig von religiösen Einstellungen", sagte Barley der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Dienstag. Das entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts.
Unterstützung vom Deutschen Richterbund
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich für ein gesetzliches Verbot religiöser Kleidung und Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal aus. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der Zeitung: "Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar.
Der Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen." Die Initiative zur Gesetzgebung in Niedersachsen sei deshalb zu begrüßen. Rebehn betonte, es gehe darum, einen Raum zu schaffen, "in dem alle Aufmerksamkeit auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann".
Niedersachsen bereitet entsprechendes Gesetz vor
Die Neutralitätspflicht im Gerichtssaal gilt nach seinen Worten auch für Staatsanwälte, Schöffen, ehrenamtliche Richter und Referendare während der Sitzungsvertretung.
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hatte zuvor erklärt, jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt "frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" seien. Ein entsprechendes Gesetz werde noch in diesem Jahr vom Kabinett in Hannover beschlossen. Anlass dafür sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte.