Am kommenden Donnerstag soll das Gutachten vorgestellt werden. "Er begrüßt die Aufarbeitung in München sowie die Veröffentlichung des Gutachtens", zitiert die Zeitung Benedikts Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein: Die Schicksale der Missbrauchsopfer gingen ihm "sehr zu Herzen".
Sehr umfangreiches Gutachten
Nach Angaben der Zeitung fällt das Gutachten sehr umfangreich aus. Demnach füllen die Recherchen der vom Erzbistum beauftragten Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) allein zu einem der prominentesten Fälle, dem Wiederholungstäter Peter H., 350 Seiten. H. kam während Ratzingers Amtszeit als Erzbischof 1980 von Essen nach München.
Das Erzbistum will sich unterdessen mit seiner Stellungnahme zu den Ergebnissen Zeit lassen. Dies werde "nach einer ersten Prüfung" bei einer Pressekonferenz am 27. Januar geschehen, teilte das Ordinariat mit. Über die Teilnehmer der Pressekonferenz gab es zunächst keine Informationen.
Prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums
Brisant an dem Gutachten ist, dass im Untersuchungszeitraum 1945 bis 2019 mehrere prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums standen, allen voran der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI., damals noch als Joseph Ratzinger, außerdem die Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard Marx, zudem Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner.
Die Untersuchung sollte schon 2021 veröffentlicht werden. Die Verschiebung begründeten die Anwälte im November mit neuen Erkenntnissen. Die Kanzlei hatte zudem stets betont, die Ergebnisse eigenverantwortlich zu präsentieren. Auch die Repräsentanten der Erzdiözese München und Freising würden die Ergebnisse erst im Zuge der Präsentation erfahren.
Veröffentlichung des Gutachtens
Die Veranstaltung ab 11.00 Uhr soll aus dem Haus der Bayerischen Wirtschaft in München via Livestream übertragen werden, die Pressekonferenz des Erzbistums genau eine Woche später findet in der Katholischen Akademie statt und wird ebenfalls gestreamt.
Mit der Veröffentlichung des Gutachtens nimmt auch eine neue Anlaufstelle des Erzbistums für Missbrauchsbetroffene ihre Arbeit auf. Diese werde mit bis zu sechs langjährig erfahrenen Psychologen und Psychotherapeuten aus den Beratungsdiensten der Erzdiözese besetzt, hieß es. Man folge damit einer Empfehlung des Betroffenenbeirats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission.
Das Gutachten der Münchner Anwälte soll mögliche systemische Defizite benennen, außerdem Fehler im Handeln Verantwortlicher. Die Münchner Kanzlei war bereits in zwei anderen deutschen Bistümern als Gutachter tätig. In Aachen wurde ihre Untersuchung veröffentlicht, in Köln nicht.
Der dortige Kardinal Rainer Maria Woelki machte methodische Mängel und äußerungsrechtliche Probleme geltend und beauftragte eine andere Kanzlei. Bereits 2010 hatte WSW ein erstes Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising erstellt. Auch dieses wurde nie komplett veröffentlicht. Zur Begründung verwies die Bistumsleitung auf den Datenschutz.