"Ich bin erleichtert, dass die Bischöfe bei der Frage der Entschädigung jetzt endlich einen konkreten Vorschlag gemacht haben. Das heute vorgestellte Modell geht in die richtige Richtung, wird für viele Betroffene aber enttäuschend sein", sagte er am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.
"Es ist aber gut, dass die mickrigen Anerkennungsleistungen von 5.000 Euro nun der Vergangenheit angehören werden." Die Schmerzensgeldzahlungen müssten nun schnell erfolgen.
Rörig betonte, es komme jetzt auf die Einzelheiten der Umsetzung an. Er begrüße, dass die neuen Regelungen für alle Bistümer einheitlich und verbindlich gelten sollten. Er hoffe, dass sich auch die Orden anschlössen. "Das schafft Transparenz und Gleichbehandlung, was für Betroffene sehr wichtig ist."
"Hoffnung auf großzügige Spruchpraxis"
Entscheidend sei jetzt die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens - also etwa die Frage, welche Maßstäbe beim Nachweis der Tat angesetzt würden, welche Anhörungsmöglichkeiten es gebe und wer entscheide. "Dass dies durch ein unabhängiges Gremium auf der Grundlage einer Plausibilitätsprüfung erfolgen soll, ist positiv", so Rörig zur KNA.
Der Umfang des sehr persönlichen Leids und der daraus resultierenden Folgen müssten sich in der Höhe des Entschädigungsbetrages widerspiegeln. "Der Blick in die Rechtsprechung zur Höhe von Schmerzensgeldern der staatlichen Gerichte erfüllt mich allerdings mit Sorge."
"Ich kann nur hoffen, dass sich hier eine großzügige Spruchpraxis entwickelt, die das individuelle Leid der Betroffenen angemessen abbildet und es wirklich keine Deckelung nach oben gibt", fügte der Missbrauchsbeauftragte hinzu. "Es ist wichtig, dass auch für schwerste Gewalt und zerbrochene Lebensverläufe eine Lösung gefunden wird."