Das gab die Staatskanzlei in München bekannt. Voraussetzung sei jedoch, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen teilnähmen. Andernfalls bleibe es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot.
Medizinische Maske ausreichend
Die Maskenpflicht richtet sich den Angaben zufolge künftig nach den neuen allgemeinen Regeln. Das Tragen einer FFP2-Maske sei nicht mehr nötig, ausreichend sei nun eine medizinische Maske. Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfalle ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.