Dies sei darin begründet, dass der katholische und der evangelische Seelsorger mit dem Geläut eine nicht verbotene Versammlung absichtlich und grob gestört haben könnten, teilte die Staatsanwaltschaft der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag mit. Dem katholischen Pfarrer Markus Pottbäcker und dem evangelischen Superintendenten Heiner Montanus drohen demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Die AfD hatte am 9. April eine Wahlkampfveranstaltung mit der Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, auf dem zentralen Heinrich-König-Platz in Gelsenkirchen abgehalten. Laut Polizei nahmen daran in der Spitze rund 200 Menschen teil, die Gegendemonstration besuchten rund 100 Teilnehmende.
Aktion "Bimmeln und beten"
Für denselben Tag lud die evangelische Altstadtkirche unter dem Motto "Bimmeln und beten" zu einer "Protestveranstaltung gegen Hetze und Ausgrenzung" ein. Die AfD erstattete eigenen Angaben zufolge Anzeige, da der Wahlkampfauftritt "durch Glockengeläut massiv gestört" worden sei.
Der katholische Propst Pottbäcker sprach im April in der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) von "falschen" Vorwürfen der AfD. "Wir haben uns streng an die Vorgaben der Bischofskonferenz gehalten, die seit Ende Februar vorgeben, dass jeden Samstag fünf Minuten lang zum Friedensgebet gerufen wird", so Pottbäcker.
"Dass darüber hinaus bereits seit dem 13. Jahrhundert jeden Tag um 12.00 Uhr die Glocken läuten, um an die Geburt Jesus Christus zu erinnern, sollten doch gerade die selbst ernannten Retter des Abendlandes wissen." Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen an.