Die Einstellung der Ermittlungen teilte der Anwalt des 82-Jährigen laut der Zeitung "La Croix" mit. Zur Begründung hieß es, der Sachverhalt sei geklärt und die in den 80er Jahren begangenen Taten verjährt.
"Unangemessene Gesten" in 1980er-Jahren
Grallet hatte Ende 2022 nach einer Anzeige durch die Erzdiözese Straßburg "unangemessene Gesten" gegenüber einer erwachsenen jungen Frau in den 80er Jahren eingeräumt. Der Fall wurde auf Anzeige der Betroffenen kirchenrechtlich und von der staatlichen Justiz untersucht. Grallet, der in der fraglichen Zeit vor allem als Studentenseelsorger arbeitete, äußerte sein Bedauern.
Papst Benedikt XVI. hatte Grallet, seit 2004 Weihbischof im Erzbistum Straßburg, 2007 zum Erzbischof der Diözese ernannt. 2017 nahm Papst Franziskus den altersbedingten Rücktritt Grallets an.