Bischof scheitert nach Homosexuellen-Hetze in Straßburg

"Schutz der Würde"

Er nannte sie "Abschaum der Gesellschaft" und "geisteskrank". Ein Bischof kann sich für öffentliche Hetze gegen Homosexuelle nicht auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen.

 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 / © Harald Oppitz (KNA)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein entsprechendes Begehren wies der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Donnerstag ab.

Der heute 85-jährige orthodoxe Geistliche Amvrosios-Athanasios Lenis hatte sich nach Straßburg gewandt, nachdem er 2015 als Leiter der Metropolie Kalavryta und Aigialeia in Griechenland Homosexuelle in einem Blog als "geisteskrank" und als "Abschaum der Gesellschaft" bezeichnet hatte. Ein griechisches Gericht hatte ihn dafür zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Äußerungen können für Hass sorgen

Die Richter in Straßburg machten geltend, die Äußerungen seien geeignet, Diskriminierung und Hass hervorzurufen. Hier die Meinungsfreiheit in Anschlag zu bringen, würde dieses Menschenrecht zweckentfremden.

Zudem hob das Gericht den Einfluss des Bischofs auf weite Teile der Bevölkerung und die Verbreitung der Aussagen im Internet hervor. Weiter verwiesen die Straßburger Richter darauf, dass sexuelle Minderheiten besonders in Griechenland eines besonderen Schutzes bedürften.

Entscheidung ist endgültig

Der herabsetzende und entmenschlichende Beitrag des Bischofs richte sich "unmittelbar auf ein Thema, das in der modernen europäischen Gesellschaft von großer Bedeutung ist – den Schutz der Würde und des Wertes von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung", so das Urteil. Die Entscheidung ist endgültig.

Theologe: Bibel verurteilt Homosexualität nicht

Nach Ansicht des Bonner Professors für die Exegese des Alten Testamtens, Ulrich Berges, verbietet die Bibel Homosexualität nicht. Das gelte auch für Levitikus 18, 22, sagte Berges im Gespräch mit DOMRADIO.DE.

"Der Text Levitikus ist ungefähr 500 Jahre vor Christus geschrieben worden. Er bezieht sich immer auf einen Analverkehr zwischen Männern, wobei der Analverkehr immer ein Akt der Demütigung ist. Das ist also überhaupt nicht zu vergleichen mit einer freien, zwischen gleichen Partnern geschlossenen oder versprochenen Lebensbeziehung", so Berges.

Homosexuelles Paar / © LikClick (shutterstock)
Quelle:
KNA