Koch will Segnung homosexueller Paare nicht sanktionieren

"Differenziert abwägen"

Im Erzbistum Berlin sind katholische Segnungen von homosexuellen Paaren möglich. Erzbischof Heiner Koch stellt es seinen hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern frei, dies zu tun. Das geht aus einem Brief Kochs hervor.

Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © CarlosBarquero (shutterstock)
Homosexuelles Paar mit Regenbogenfahne / © CarlosBarquero ( shutterstock )

Er werde nicht gegen sie disziplinarisch vorgehen, wenn sie solche Paare in besonderen persönlichen Situationen aus seelsorgerischen Gründen segnen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Brief Kochs an die Seelsorgerinnen und Seelsorgern des Erzbistums. Er selbst werde als Erzbischof erst dann homosexuelle Paare segnen, wenn der Vatikan eine solche Segnung offiziell für die katholische Kirche erlaube.

Erzbischof Heiner Koch (Erzbistum Berlin)

Einer Segnung vorangehen soll laut Koch jeweils ein Gespräch mit dem Paar zur "Gewissensbildung und -entscheidung". Die Regelung gilt analog auch für wiederverheiratet Geschiedene, die ihre Beziehung segnen lassen möchten. Auch das ist bislang offiziell nicht möglich.

"Entscheidung der Seelsorgerinnen und Seelsorger"

Koch reagierte mit dem Schreiben auf einen Beschluss des Synodalen Wegs zur Zukunft der Kirche in Deutschland. Die Teilnehmenden hatten mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare gestimmt; auch Koch votierte bei der Abstimmung im März mit Ja. Das Synodalpapier hat jedoch aus sich heraus keine rechtliche Bindung. Eine Umsetzung obliegt jedem Ortsbischof selbst.

Symbolbild Segnung in einer Kirche / © Rudolf Wichert (KNA)
Symbolbild Segnung in einer Kirche / © Rudolf Wichert ( KNA )

Dem Brief zufolge hat das Papier im Erzbistum Kontroversen und Diskussionen ausgelöst, die "zum Teil mit großer Härte und starken Emotionen geführt wurden". Koch schreibt: "Ich erwarte, dass die Entscheidung der Seelsorgerinnen und Seelsorger für oder gegen eine Segnung respektiert wird." Dazu gehöre auch, solche Segnungen "weder medial noch politisch zu nutzen".

Bundesweites Aufsehen durch Maßregelung in Köln

Der Erzbischof betonte, seine Handlungsanweisungen seien "ein pastoraler, kein erwaltungsmäßiger oder rechtlicher Weg". Er appelliert an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in dieser Frage differenziert abzuwägen und verantwortlich zu entscheiden.

Im Juli hatte der Fall eines Pfarrers bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, der vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki gemaßregelt worden war, nachdem er einen "Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare" abgehalten hatte.

Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im Kirchenrecht

"Ein Bischof, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert und ihm zuwiderhandelt, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, d.h. sie tritt, sobald ein Bischof sich öffentlich zugunsten einer Segnung homosexueller Verbindungen einsetzt, durch diese Tat selbst ein", sagte der Kirchenrechtler Gero Weishaupt dem österreichischen Internetportal kath.net. Sobald der Papst dies per Dekret feststelle, sei die Exkommunikation auch rechtlich wirksam.

Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato (shutterstock)
Gleichgeschlechtliche Segnung / © Alejandro Principato ( shutterstock )
Quelle:
KNA
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