Erste Ombudsperson für Missbrauchsopfer im Bistum Osnabrück

Hilfeleistung für Betroffene

Im Bistum Osnabrück gibt es jetzt erstmals eine Ombudsperson für Betroffene sexualisierter Gewalt. Deren Interessen soll der Sozialpädagoge Simon Kampe vertreten, er steht für Gespräche zur Verfügung und gewährt Verschwiegenheit.

Osnabrücker Dom / © Tobias Arhelger (shutterstock)

Simon Kampe übernimmt die Aufgabe ab sofort, wie die Diözese am Montag mitteilte. Kampe ist Fachkraft in der Präventionsarbeit zu sexualisierter Gewalt. Er war zuvor in leitender Position bei den Freiwilligendiensten des Bistums Münster tätig. Zwar sei Kampe vom Bistum Osnabrück angestellt, weisungsbefugt sei ihm gegenüber aber nur die mehrheitlich extern besetzte Monitoring-Gruppe im diözesanen Schutzprozess, so die Diözese.

Simon Kampe, Ombudsmann für Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück (Bistum Osnabrück)
Simon Kampe, Ombudsmann für Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück / ( Bistum Osnabrück )

Akuthilfe

Als Ombudsmann soll Kampe alle Betroffenen, die dies wünschen, beraten und ihnen Hilfeleistung geben. Dies betrifft laut Mitteilung des Bistums unter anderem die Akuthilfe oder deren Vermittlung in persönlichen Notlagen. Zudem solle er Betroffene dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen.

Noch nicht wieder besetzt ist die Stelle eines unabhängigen Beauftragten für den Schutzprozess des Bistums Osnabrück. Nachdem die erste Stelleninhaberin Ende August nach nur dreieinhalb Monaten wieder gekündigt hatte, wurde die Stelle umgehend neu ausgeschrieben.

Wie geht es weiter nach dem Bischofs-Rücktritt im Bistum Osnabrück?

Nach dem Rücktritt von Bischof Franz-Josef Bode wird das Bistum Osnabrück wohl länger auf einen neuen Bischof warten müssen. Bei den anstehenden Schritten und der Wahl eines Nachfolgers kommt dem Domkapitel eine Schlüsselrolle zu. Das Gremium aus acht Priestern wählt am Montagabend zunächst einen sogenannten Diözesanadministrator. Am Dienstag will das Bistum voraussichtlich über die Personalie informieren. Dieser Übergangsverwalter leitet die Diözese, darf allerdings keine grundlegenden Veränderungen vornehmen.

Osnabrücker Dom / © Tobias Arhelger (shutterstock)
Quelle:
KNA