Erster Begräbniswald für neue Bestattungsform "Reerdigung"

Bis zu 80 Gräber auf einer Lichtung

In Schleswig-Holstein wird seit einiger Zeit eine neue Bestattungsform erprobt. Bei der "Reerdigung" wird der Leichnam innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Nun gibt es erstmals einen speziellen Begräbniswald.

"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde (dpa)
"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde ( dpa )

Im schleswig-holsteinischen Elmshorn ist erstmals ein Begräbniswald für die neue Bestattungsform der "Reerdigung" eröffnet worden. Auf einem evangelischen Friedhof sollen auf der Lichtung eines Buchenwaldes bis zu 80 Gräber entstehen, wie die Stiftung Reerdigung am Freitag in Berlin mitteilte. Sie würden wiesenähnlich angelegt und böten naturnahe und pflegefreie Ruhestätten.

Bei der "Reerdigung" wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Firma, die das Verfahren entwickelt hat, wirbt damit, dass es dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.

Nur in Schleswig-Holstein möglich

"Reerdigungen" sind bislang nur in Schleswig-Holstein möglich. Dort wurde die neue Bestattungsform ab 2022 zunächst im Rahmen einer behördlichen Duldung erprobt. Im Januar dieses Jahres hat das Land die Erprobung neuer Bestattungsarten wie der Reerdigung erstmals gesetzlich geregelt. Die kompostierte Erde darf auch auf Friedhöfen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden.

Ein Grab in dem neuen Begräbniswald in Elmshorn kostet laut Stiftung rund 2.000 Euro. Die Ruhezeit betrage 25 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer sei möglich. Ein solches Reerdigungsgrab werde lediglich einen Meter tief ausgehoben und sei rund zehn Meter von Bäumen entfernt. Alle Grabarten in dem Wald würden ausschließlich von einer Gärtnerei gepflegt. Die Grabpflege sei bereits in der Nutzungsgebühr enthalten.

Quelle:
epd