Das berichtet die Zeitung "Hürriyet" am Montag. Die syrisch-orthodoxe Sankt-Ephrem-Kirche steht im Istanbuler Stadtteil Bakirköy.
In den vergangenen Jahrzehnten hatte die christliche Minderheit in der Türkei ihre Kirchen zwar renovieren dürfen; ein Neubau war staatlicherseits aber lange Zeit nicht genehmigt worden.
Grundsteinlegung 2019
Die Kirche soll künftig Platz für rund 700 Personen bieten. Neben dem eigentlichen Kirchenraum gibt es zwei Obergeschosse mit Versammlungsräumen, die etwa nach Gottesdiensten, Taufen oder Hochzeiten genutzt werden können, sowie eine Tiefgarage mit Parkplätzen.
Den Grundstein für den Neubau hatte Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan 2019 selbst gelegt. Es zähle zu den Aufgaben des Staates, dafür zu sorgen, dass die Christen genügend Kirchen für ihre Gottesdienste hätten, so Erdogan damals.
Verzögerung des Neubaus
Die Angaben über die Zahl der syrisch-orthodoxen Christen in Istanbul schwanken zwischen 12.000 und 17.000. Die syrisch-orthodoxe Kirche besitzt in Istanbul im Stadtteil Tarlabasi in Beyoglu eine im 19. Jahrhundert erbaute Kirche mit angeschlossenem Gemeindezentrum, wo auch Metropolit Mor Filuksinos Yusuf Cetin (68) residiert. Diese Kirche ist jedoch längst zu klein.
2009 begann die Istanbuler Stadtverwaltung auf Anordnung des damaligen Ministerpräsidenten Erdogan mit der Suche nach einem Grundstück für einen syrisch-orthodoxen Kirchenbau. 2015 verkündete Ministerpräsident Ahmet Davutoglu den Plan für den Neubau, der sich danach aber noch mehrere Jahre verzögerte.
Manche Kirchen nicht als Minderheiten anerkannt
Zwar ist die türkische Verfassung seit der Staatsgründung durch Kemal Atatürk offiziell laizistisch. Religiöse Minderheiten außerhalb des sunnitischen Islam haben aber immer wieder unter Diskriminierungen zu leiden. Der türkische Staat erkennt offiziell nur die griechisch-orthodoxe Kirche, die Armenier und das Judentum als religiöse Minderheiten an, denen er – allerdings auch nur beschränkt – Rechte wie eigene Schulen einräumt.
Die syrisch-orthodoxe Kirche wie auch die katholische und andere Kirchen werden aufgrund einer umstrittenen Auslegung des Friedensvertrags von Lausanne von 1923 nicht als Minderheiten anerkannt.