Wie das Familienministerium auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, sollen die Experten insbesondere Empfehlungen zu Vorsorge und Intervention erarbeiten. Zu Aufgaben des Betroffenenrates zählt demnach beispielsweise, Formen des Gedenkens zu entwickeln und Aufarbeitungsprozesse mitzugestalten.
Rheinland-Pfalz ist nach Angaben des Büros der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs das erste Bundesland, das solche Institutionen einsetzt. Andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen prüften ähnliche Schritte.
Vereinbarung aus Koalitionsvertrag
Die rheinland-pfälzische Landesregierung geht damit eine Vereinbarung gegen sexualisierte Gewalt aus dem Koalitionsvertrag an. Konkret heißt es dazu: "Der Pakt soll begleitet werden von einer Kommission zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt, die sich insbesondere mit Verbesserungsmöglichkeiten bei der Prävention befasst und in die Betroffene entscheidend einbezogen werden." Einen eigenen Landesbeauftragten für Missbrauchsfragen lehnt das Land derzeit allerdings ab.
Für die Mitarbeit im Betroffenenrat sucht die Landesregierung aktuell acht Personen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt erfahren haben. Der Betroffenenrat solle Vielfalt und verschiedene Perspektiven abbilden. Bewerben können sich Betroffene aus verschiedenen Kontexten, auch aus dem Umfeld der Kirche.
Zeitplan noch offen
In der Kommission sollen laut den Plänen der Landesregierung Expertinnen und Experten verschiedener Bereiche mitwirken, außerdem ein Mitglied aus dem Betroffenenrat. Die Kommission werde noch eingesetzt, wann genau ließ das Familienministerium auf Anfrage offen.
Offen ist auch, in welcher Form die neuen Gremien mit bereits bestehenden Institutionen zur Missbrauchsaufarbeitung in der katholischen Kirche zusammenarbeiten. Die Bistümer in Rheinland-Pfalz - Trier, Mainz, Speyer und Limburg - haben jeweils eigene Betroffenenbeiräte und Kommissionen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt eingerichtet. In den Kommissionen arbeiten auch Vertreter der Landesregierung mit.
Das Familienministerium erklärte, eine Zusammenarbeit "mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für die Kommission vorgesehen, denn sexualisierte Gewalt kann in allen gesellschaftlichen Kontexten vorkommen".