Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat sich dafür ausgesprochen, noch in dieser Legislaturperiode wichtige Regelungen für die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.
"Die demokratischen Parteien tragen hier eine hohe Verantwortung, das Verfassungsgericht zu stärken und abzusichern", sagte Burger am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Auf die Frage, ob die Grundgesetzänderung nicht auch bis nach der nächsten Bundestagswahl warten könne, sagte Burger: "Die Parteien stehen jetzt in der Verantwortung."
Änderung des Grundgesetzes ist offen
Derzeit ist unklar, ob die in den vergangenen Monaten gemeinsam vom Bundesjustizministerium und den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP erarbeiteten Pläne noch vor den Wahlen am 23. Februar umgesetzt werden.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Verfassungsgericht vor einer möglichen politisch motivierten Entmachtung zu bewahren, indem zentrale Vorschriften direkt in die Verfassung geschrieben werden.
Gesetzesänderung hat niedrigere Hürden
Bislang stehen Vorgaben wie die Organisation der Richterwahl, der Aufbau des Gerichts in zwei Senate und die Amtsdauer der Richter und Richterinnen in einem einfachen Gesetz, das verhältnismäßig schnell geändert werden könnte. Für Änderungen des Grundgesetzes braucht es dagegen breitere politische Mehrheiten.
Karlsruhe, als Sitz von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, liegt im Erzbistum Freiburg. Burger ist hier Mit-Gastgeber des Foyers Kirche und Recht - einem Dialogforum zwischen Bundesgerichten und christlichen Kirchen.