Erzbischof Schick gegen Entschädigungen aus Kirchensteuermitteln

Aus anderen Töpfen

Der Bamberger Erzbischof Schick ist gegen die Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer. Bei Summen im sechsstelligen Bereich brauche es andere Standards bei der Plausibilitätsprüfung.

Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz ( KNA )

"Ich bin der Auffassung, dass wir nicht die Kirchensteuer einbeziehen sollten", sagte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick am Samstag in Bamberg vor der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Dies sei auch gar nicht so einfach, da er als Bischof ohne Zustimmung des Diözesansteuerausschusses nicht über diese Mittel verfügen könne. Die Entschädigungen müssten aus anderen Geldern geleistet werden.

Damit reagierte Schick auf die kirchliche Debatte über Modalitäten und Höhe von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer von Geistlichen. Zuletzt hatte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, betont, zur Finanzierung müssten auch Kirchensteuermittel eingesetzt werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.

Plausibilitätsprüfung gefordert

Der Bamberger Erzbischof sagte, bei den derzeit diskutierten Summen im sechsstelligen Bereich brauche es andere Standards bei der Plausibilitätsprüfung: "Da muss schon ein Nachweis sein." Bisher seien Anerkennungsleistungen, die bis zu einer Höhe von 5.000 Euro empfohlen wurden, schon bei einer niedrigeren Plausibilität gezahlt worden. Bei höherer Plausibilität sei schon jetzt mehr gezahlt worden, so Schick. Man sei bei der Frage der Entschädigung noch nicht am Ende der Diskussion. "Da muss noch Einiges geredet werden."

Schick rechnet damit, dass im kommenden Jahr eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland geschaffen werden kann. "Ich hoffe, dass wir das im nächsten Jahr in Kraft setzen können", sagte er. Dies gelte auch für ein eigenes Sexualstrafrecht und eine Disziplinarordnung. "Alle drei Entwürfe sind eigentlich fertig", sagte Schick. Man sei in der "Finalphase", in der die Bischöfe darüber beraten müssten. Auch die Erlaubnis aus Rom müsse eingeholt werden.

Schick hofft auf kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in 2020

Schick leitet eine Arbeitsgruppe der deutschen Bischöfe, die sich in Folge der Missbrauchsstudie mit der kirchlichen Strafgerichtsbarkeit, dem Prozessrecht und der Verwaltungsgerichtsbarkeit befassen soll. Es habe drei Unterkommissionen gegeben, so der Erzbischof. In der zur Verwaltungsgerichtsbarkeit habe auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts mitgewirkt. Schick war früher Professor für Kirchenrecht.

Ziel des Sexualstrafrechts sei es nicht, die staatliche Gerichtsbarkeit zu ersetzen, betonte der Erzbischof. Vielmehr gehe es darum, auch Taten kirchenrechtlich klären zu können, die nach weltlichem Recht verjährt seien oder solche, bei denen die mutmaßlichen Täter bereits verstorben seien. Man wolle "Recht und Gerechtigkeit" schaffen, erklärte Schick. Die Disziplinarordnung solle Lücken schließen, die es bisher nicht ermöglichten, Übergriffe jedweder Art, "mündlich und tätlich", zu ahnden.


Quelle:
KNA