"Auf diesem Weg müssen Staat und Kirchen bleiben und vorangehen bis zur vollständigen Ablösung", betonte Schick gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur.
Infolge der Enteignung von Kirchengütern während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts verpflichtete sich der Staat zur Besoldung höherer Geistlicher und zum Unterhalt kirchlicher Gebäude.
In Bayern wurden in den vergangenen Jahren durch komplexe Verhandlungen zwischen Staat und Kirche Entflechtungen vorgenommen, vor allem im Bereich von Bauleistungen. Das Aufkommen für die Gehälter höherer katholischer Geistlicher wurde pauschaliert, Zahlungen für Pensionen wurden verringert.
"System der Kirchensteuer hat sich bewährt"
Bei der Kirchensteuer plädierte Schick für den Status quo. Zugleich erinnerte er daran, dass ihr Einzug im 19. Jahrhundert vom Staat "den Kirchen empfohlen, ermöglicht und sogar aufgedrängt" worden sei. Das deutsche System sei zwar weltweit einmalig, habe sich aber bewährt und helfe beiden Seiten.
Die Kirchen könnten ihre Aufgaben mit einem einigermaßen gesicherten Einkommen finanzieren und als ein Akteur in der pluralen Gesellschaft zum Gemeinwohl beitragen. Kirchenrechtlich entspreche die Kirchensteuer einem Mitgliedsbeitrag, wie er auch in Vereinen üblich und normal sei.
Debatte nicht selbst vorantreiben
Schick appellierte an die Kirchen in Deutschland, die Debatte um ein Ende der Kirchensteuer nicht selbst voranzutreiben. Falls Staat und Gesellschaft dies wünschten, könnten sie aber durchaus "ohne Angst und falsche Anhänglichkeiten mittun".
Allerdings müsste dann der Staat alle von den Kirchen für die Gesellschaft geleisteten Aufgaben im sozialen und karitativen Bereich, im Gesundheits- und Bildungswesen übernehmen. Die Kirchen würden ihrerseits Aufgaben in Verkündigung, Gottesdienst und Seelsorge anders finanzieren. "Dafür gibt es Möglichkeiten und Modelle", so der Erzbischof.