Erzbistum Köln begrüßt Urteil zum Ethikunterricht

Ohne Alternativfach, aber nicht alternativlos

Die Kirche ist nicht gegen einen Ethikunterricht, begrüßt aber das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Laut den Richtern besteht kein Anspruch auf das Fach Ethik. Im domradio dazu Christoph Westemeyer vom Erzbistum Köln.

Grundschule (dpa)
Grundschule / ( dpa )

domradio.de: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Mutter abgewiesen - begrüßen Sie das Urteil?

Christoph Westemeyer (Hauptabteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Köln): Zunächst einmal hat die Mutter sicher recht, wenn sie wünscht, dass ihr Kind, was nicht am Religionsunterricht teilnimmt, eine andere Form der Unterrichtung in ethischen Fragen findet. Von daher kann man nachvollziehen, dass Eltern diesen Wunsch äußern. Das ist ja in weiterführenden Schulen auch gängige Praxis. In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa das Fach praktische Philosophie. Alle Kinder, die in der weiterführenden Schule nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen daran automatisch teil.

domradio.de: Das heißt, die Grundschüler laufen dann im katholischen und evangelischen Religionsunterricht mit?

Westemeyer: In der Praxis ist das meist so, aber wenn die Eltern meinen, das wäre für das Kind nicht gut, können sie es selbstverständlich abmelden. Insofern gibt es immer eine Alternative, nur kein alternatives Fach dazu.

domradio.de: Die Begründung findet das Bundesverwaltungsgericht im Grundgesetz, wie genau?

Westemeyer: Das Bundesverfassungsgericht kann sich mit guten Gründen auf den bekannten Artikel 7 Absatz 3 berufen, wonach Religionsunterricht nach Konfessionen getrennt erteilt wird und eigentlich jede Religion und jede Konfession das Recht hat, auch Religionsunterricht anzubieten. Das gibt es ja im Übrigen nicht nur für die katholische und evangelische Kirche. Es gibt in Nordrhein-Westfalen auch alevitischen, jüdischen und islamischen Religionsunterricht, wenngleich letzterer eine etwas andere Rechtsform hat. Insofern hat sich das Bundesverwaltungsgericht hier sicherlich zu Recht auf das Grundgesetz berufen.

domradio.de: Sie arbeiten in der Schulabteilung des Erzbistums Köln. Was wünschen Sie sich denn für Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es, wie gesagt, keinen Ethikunterricht an Grundschulen. Wäre so ein Unterricht wünschenswert?

Westemeyer: Das wäre möglicherweise aus Gründen der Staatsräson wünschenswert, dass man das anbieten kann. Unsere Erfahrung ist aber, dass sich Kinder gar nicht unbedingt aus dem Religionsunterricht abmelden wollen, sondern durchaus gerne am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dort erfahren sie vielleicht Dinge, die sie auch interessieren, die mit ihrem Leben durchaus etwas zu tun haben, selbst wenn sie nicht dieser Konfession angehören und auch nicht im dritten Schuljahr zur Erstkommunion gehen. Insofern sind die Notwendigkeit und der Druck, das in Nordrhein-Westfalen für die Grundschule anzubieten, gar nicht groß.

Das Interview führte Uta Vorbrodt


Entscheidung gefällt (dpa)
Entscheidung gefällt / ( dpa )

Christoph Westemeyer (Erzbistum Köln)
Quelle:
DR