Erzbistum Köln ermöglicht gemeinsamen Religionsunterricht

"Gott ins Gespräch bringen"

Auch das Erzbistum Köln will sich am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen beteiligen. Für das Schuljahr 2023/24 können Schulen diese Form des Religionsunterrichts erstmals beantragen.

Erzbistum Hamburg beteiligt sich an Unterricht für alle Religionen / © Friso Gentsch (dpa)
Erzbistum Hamburg beteiligt sich an Unterricht für alle Religionen / © Friso Gentsch ( dpa )

Das teilte das Erzbistum Köln am Montag mit. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe gegenüber den Bischöfen der NRW-Bistümer und dem Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Thorsten Latzel, erklärt, dass er diese zusätzliche Organisationsform des Religionsunterrichts künftig zulassen wolle.

Rainer Maria Kardinal Woelki / © Johannes Schröer (DR)
Rainer Maria Kardinal Woelki / © Johannes Schröer ( DR )

Schüler verschiedener Konfessionen im Unterricht

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht startete in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2018/19 in NRW. Das Erzbistum Köln ist das letzte der Bistümer von NRW, das sich der Initiative anschließt. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird im Wechsel von einer evangelischen und einer katholischen Lehrkraft erteilt. Dabei erhalten Schüler beider Konfessionen in einer Gruppe Religionsunterricht, wenn aus Mangel an Teilnehmern ein eigener katholischer oder evangelischer Unterricht nicht zustande kommt. Nach Maßgabe der Kirchen dürfen die konfessionellen Grenzen aber nicht verwischt werden.

Die "Konfessionelle Kooperation" biete den Schulen die Möglichkeit, neben der bewährten Organisationsform des Religionsunterrichts entsprechend der konfessionellen Zusammensetzung katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler in einzelnen Jahrgängen gemeinsam zu unterrichten, erklärte das Erzbistum. Die Schulen müssen die "Konfessionelle Kooperation" bei den Bezirksregierungen beantragen und die Religionslehrerinnen und -lehrer entsprechend fortbilden lassen. 

Thorsten Latzel / © Hans-Juergen Bauer (dpa)
Thorsten Latzel / © Hans-Juergen Bauer ( dpa )

Potential der Unterrichtsform

Die Erfahrungen der ersten Schuljahre habe gezeigt, dass diese Unterrichtsform das Potenzial habe, sowohl religiöse Dialogfähigkeit einerseits und die Sprachfähigkeit in der eigenen Konfession andererseits zu fördern, erklärte das Erzbistum weiter. Er sei froh über die Bereitschaft des rheinischen Präses Latzel, "in Zukunft konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gemeinsam mit uns zu verantworten", sagte Woelki. Er sei zuversichtlich, "dass wir auch mit dieser ergänzenden Form des Religionsunterrichts Gott ins Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen bringen können".

Der von den beiden Konfessionen gemeinsam angebotene Religionsunterricht ist bereits in der westfälischen, rheinischen und lippischen Kirche sowie in den Bistümern Aachen, Münster und Essen und dem Erzbistum Paderborn möglich. Mit der Kooperation im Religionsunterricht reagieren Vertreter der Landeskirchen und der beteiligten Bistümer darauf, dass die Zahl christlicher Schüler zurückgeht. Religionsunterricht, den nur Schüler einer Konfession besuchten, finde immer seltener statt, hieß es beim Start.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er in den meisten Bundesländern den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen (KNA)
Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen ( KNA )
Quelle:
epd , KNA