Mit dem Fall des ehemaligen und 2019 verstorbenen "Sternsinger"-Chefs Winfried Pilz sei der Erzbischof zu keinem Zeitpunkt persönlich befasst gewesen, weil die Akten unter seinem Vorgänger Kardinal Joachim Meisner bereits geschlossen worden seien, sagte Erzbistum-Sprecher Jürgen Kleikamp am Dienstag der Katholische Nachrichten-Agentur (KNA). Allerdings wäre 2018 nach einer Neusichtung der Akten "eine entsprechende schriftliche Information angezeigt gewesen".
Das Erzbistum Köln hatte vergangene Woche den Fall Pilz öffentlich gemacht, um mögliche weitere Missbrauchsbetroffene zu finden. Danach wurde der Geistliche bereits 2012 beschuldigt, einen "schutzbedürftigen Erwachsenen" in den 1970er Jahren missbraucht zu haben. Meisner legte Pilz 2014 eine Geldstrafe auf und verbot ihm den Kontakt zu Minderjährigen ohne Anwesenheit weiterer Erwachsener.
Damals verbrachte der Priester seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen. Ob dieses zu diesem Zeitpunkt über die Sanktionierung Meisners informiert wurde, ist laut Kleikamp offen. In den Akten fänden sich keine Hinweise dazu. Das Bistum Dresden-Meißen erfuhr nach eigenen Angaben erst im vorigen Monat von dem Fall Pilz und dem Umgangsverbot.
Bischof Timmerevers: Dringender Verbesserungsbedarf
Im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung rollte das Erzbistum 2018 den Fall neu auf und meldete ihn der Staatsanwaltschaft, die aber wegen Verjährung nicht ermittelte. Kleikamp räumte ein, dass "bedauerlicherweise" zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Information an das Bistum Dresden-Meißen ausgeblieben sei. "Ob es mündliche Hinweise gegeben hat, ist uns nicht bekannt."
Das Erzbistum Köln stehe in dieser Angelegenheit aktuell mit dem Bistum Dresden-Meißen in Verbindung. Der dortige Bischof Heinrich Timmerevers, sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstag online): "Der Fall zeigt leider erneut, dass beim Thema Transparenz und Kommunikation insbesondere bei Fällen sexuellen Missbrauchs weiterhin dringender Verbesserungsbedarf besteht."
Nachdem sich im vergangen Jahr Hinweise auf mögliche weitere Betroffene ergaben und folgende Recherchen nicht die erwünschten Kenntnisse erbrachten, veröffentlichte die Erzdiözese vorige Woche einen Aufruf an mögliche Betroffene, sich zu melden. Sie sehe sich gegenüber den Betroffenen in der Pflicht, den Sachverhalt möglichst umfänglich zu klären.