US-Gericht: Kriegerdenkmal muss nicht weg

Es darf bleiben!

Ein Kriegerehrenmal für US-Soldaten des Ersten Weltkriegs darf stehen bleiben: Das entschied nun ein Gericht in Indianapolis. Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus.

Kreuz zu Ehren der Opfer des Ersten Weltkriegs in Bladensburg, USA / © Tyler Orsburn (KNA)
Kreuz zu Ehren der Opfer des Ersten Weltkriegs in Bladensburg, USA / © Tyler Orsburn ( KNA )

Mit sieben zu zwei Stimmen entschieden die Richter des obersten US-Gerichts, dass das Denkmal nicht gegen die Verfassung verstößt. Gegner religiöser Symbolik hatten geklagt und argumentierten, das Kreuz der Christen im öffentlichen Raum verstoße gegen den Ersten Verfassungszusatz, nach dem der Staat keine bestimmte Religion bevorzugen darf.

Das aus Stein gefertigte Kriegerdenkmal von Bladensburg in Maryland ist rund zwölf Meter hoch. Es steht seit fast einem Jahrhundert und erinnert an die 49 Gefallenen der Stadt.

Akt der Neutralität oer Religionsfeindlichkeit?

"Eine Entfernung würde von vielen nicht als Akt der Neutralität, sondern als Ausdruck einer Religionsfeindlichkeit gesehen, die in unserer Verfassungstradition keinen Platz hat", schrieb Richter Samuel Alito in der Urteilsbegründung.

2018 hatte das 4. US-Bundesberufungsgericht in Richmond (Virginia) entschieden, das Denkmal mit seinem Kreuz trage eindeutig eine christliche Symbolik und sei somit verfassungswidrig; es müsse zerstört oder abgebaut werden. Diese Haltung vertrat auch die Organisation American Humanist Association als Klägerin.

Ein übliches Denkmal für gefallene Soldaten?

Befürworter des Mahnmals sehen in der Kreuzsymbolik ein allgemein übliches Denkmal für gefallene Soldaten. Sie hatten befürchtet, dass mit einer negativen Entscheidung letztlich sämtliche Kreuzmonumente im Land zur Disposition stehen könnten.


Quelle:
KNA