In dem zunächst auf gut zwei Jahre angelegten mehrstufigen Dialog soll die Kirche vor allem einen anderen Umgangsstil einüben. Dabei geht es zunächst darum, einander und anderen genauer zuzuhören.
Themen noch nicht festgelegt
Dabei geht es zunächst darum, einander und anderen genauer zuzuhören. So soll die Kirche nach Wunsch des Papstes besser erkennen, welchen Herausforderungen sie sich stellen muss und wie sie Gottes Willen entsprechend damit umgeht. Inhaltliche Themen und einzelne Reformvorschläge ergeben sich im Laufe des Prozesses.
An diesem Wochenende finden weltweit in zahlreichen katholischen Bistümern regionale Auftaktveranstaltungen statt. Parallel läuft in Deutschland bereits seit zwei Jahren ein kirchlicher Reformprozess, der Synodale Weg, an dem sich rund 200 Delegierte beteiligen.
Prozess in mehreren Stufen
Für die Weltsynode hat Franziskus mehrere Stufen vorgesehen. Nach einer gut halbjährigen Phase auf Ebene der Ortskirchen folgt 2022/2023 ein Prozess auf Kontinentalebene, der dann in die Versammlung der Bischofssynode im Oktober 2023 in Rom mündet.
Die Zwischenergebnisse werden von Bischofskonferenzen und vom Synodensekretariat ausgewertet und als weitere Arbeitsgrundlagen zusammengefasst. Ab 2024 sollen die Ergebnisse der Synode weltweit vor Ort implementiert werden.
Versammlung von Geistlichen oder Laien
Der griechische Begriff "Synode" bedeutet wörtlich "Weggemeinschaft"; im kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet Synode eine Versammlung von Bischöfen oder von Geistlichen und Laien.
Die Bischofssynode ist ein ständiges Beratungsinstrument des Papstes. An deren Vollversammlung - oft kurz nur mit Synode bezeichnet - etwa alle drei Jahre nehmen Delegierte nationaler und regionaler Bischofskonferenzen teil sowie vom Papst ernannte Bischöfe und Ordensleiter.
Die Beratungsergebnisse werden in aller Regel als Schlussdokument dem Papst vorgelegt. Daraus kann er ein sogenanntes Nachsynodales Schreiben verfassen. Franziskus hat die Vor- und Nachbereitung der Vollversammlungen deutlich ausgeweitet, um mehr Kirchenmitglieder daran zu beteiligen. (KNA, Stand: 15.10.21)