So heißt es in einem am Donnerstag verabschiedeten Bericht. 477 Abgeordnete stimmten dafür, 64 dagegen, 97 enthielten sich. Für einen Beitritt zur Europäischen Union hatten die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 bei ihrem Treffen in Kopenhagen mehrere Voraussetzungen formuliert, darunter eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
"Rückschritte der türkischen Regierung"
Das EU-Parlament verurteile klar und deutlich die "Rückschritte der türkischen Regierung bei den demokratischen Standards", sagte die niederländische EU-Abgeordnete Kati Piri, die für den Initiativbericht zuständig ist. Das Europaparlament unterstütze weiterhin die türkische Bevölkerung, denn Millionen Menschen in der Türkei betrachteten die EU weiterhin als Anker für Reformen in ihrem Land. "Gemeinsam mit den Menschen in der Türkei hoffen wir, dass 'Adalet' - Gerechtigkeit - bald in die Türkei zurückkehren wird", so Piri.
Der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU), sagte, Europa könne nicht so tun, als sei nichts geschehen. "Die Türkei hat sich von Europa längst abgewandt", so Weber. Es liege in der Verantwortung der türkischen Regierung, dass der Beitrittsprozess praktisch bereits ausgesetzt sei. Er forderte einen neuen Partnerschaftsprozess. "Wir müssen fair und ehrlich miteinander umgehen und sollten uns nicht länger gegenseitig zum Narren halten", so Weber.
Grundlagenvertrag
Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), forderte, dass die Mitgliedstaaten diesen "politischen Impuls" aufnehmen und die "gescheiterten Beitrittsverhandlungen" mit der Türkei durch Gespräche über einen Grundlagenvertrag ersetzen. "Uns geht es nicht darum, Brücken zur Türkei abzubrechen, sondern darum, den Dialog mit der Türkei als wichtigem Partner auf eine ehrliche Grundlage zu stellen", so Lambsdorff.
Die Grünen-Abgeordnete Rebecca Harms appellierte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), sich endlich der Klagen, die ihm aus der Türkei vorliegen, anzunehmen. Die Fälle dürften nicht an die türkische Justiz verwiesen werden, sondern es müssten Urteile gefällt werden, betonte Harms.
Die Vorgaben zu den EU-Beitrittsverhandlungen sehen vor, dass die Kommission das Aussetzen der Gespräche bei einem "schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß" gegen europäische Werte empfehlen kann. Die Mitgliedstaaten müssten dann darüber abstimmen.