Europäischer Menschenrechtsgerichtshof bekommt Ethikrat

Ungewöhnlicher Schritt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, richtet einen eigenen Ethikrat ein. Das Gremium soll den Präsidenten des Gerichtshofs in Fragen der richterlichen Ethik beraten, wie das Gericht am Montag in Straßburg mitteilte.

 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
 / © Harald Oppitz (KNA)

Die Empfehlungen sollen an amtierende, für einen bestimmten Fall berufene oder ehemalige Richter adressiert sein können, aber auch an das Gericht als solches.

Gebildet wird der Ethikrat aus fünf Mitgliedern: dem dienstältesten Vizepräsidenten des EGMR, derzeit der Norweger Arnfinn Bardsen, dem dienstältesten Sektionspräsidenten (Mattias Guyomar aus Frankreich) sowie den drei dienstältesten Richtern (Faris Vehabovic aus Bosnien und Herzegowina, Armen Harutyunyan aus Armenien und Stephanie Mourou-Vikström aus Monaco). Gerichtspräsident ist seit Juli 2024 der Bosnier Marko Bosnjak.

Für Deutschland sitzt die Juristin Anja Seibert-Fohr in dem Gericht, das über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats wacht. Die Richterschaft des EGMR hatte die Einrichtung eines Ethikrates Mitte Dezember beschlossen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht und schützt die in der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammengefassten Grundrechte. Dazu zählen der Schutz des Lebens, Folterverbot, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Religions- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Achtung des Privatlebens, das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Richterin Angelika Nussberger (M) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg / © Jean-Francois Badias (dpa)
Richterin Angelika Nussberger (M) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg / © Jean-Francois Badias ( (Link ist extern)dpa )