Die Empfehlungen sollen an amtierende, für einen bestimmten Fall berufene oder ehemalige Richter adressiert sein können, aber auch an das Gericht als solches.
Gebildet wird der Ethikrat aus fünf Mitgliedern: dem dienstältesten Vizepräsidenten des EGMR, derzeit der Norweger Arnfinn Bardsen, dem dienstältesten Sektionspräsidenten (Mattias Guyomar aus Frankreich) sowie den drei dienstältesten Richtern (Faris Vehabovic aus Bosnien und Herzegowina, Armen Harutyunyan aus Armenien und Stephanie Mourou-Vikström aus Monaco). Gerichtspräsident ist seit Juli 2024 der Bosnier Marko Bosnjak.
Für Deutschland sitzt die Juristin Anja Seibert-Fohr in dem Gericht, das über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats wacht. Die Richterschaft des EGMR hatte die Einrichtung eines Ethikrates Mitte Dezember beschlossen.