Ex-Pastor wegen Betrugs mit gefälschten Rechnungen verurteilt

Schaden von 44.000 Euro

Am Computer erstellte er Rechnungsbelege über nicht getätigte Ausgaben, um sich die Beträge beim Kirchenamt "erstatten" zu lassen. Dafür erhielt ein Ex-Pastor eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix (shutterstock)
Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix ( shutterstock )

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen hat das Landgericht Hildesheim einen evangelischen Ex-Pastor verurteilt. Die Freiheitsstrafe von elf Monaten wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Der Geistliche hatte laut Gericht zwischen 2012 und 2016 gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht, um sich dadurch eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Mit den teils am Computer selbst erstellten Belegen habe er beispielsweise Essenslieferungen sowie die Anschaffungen von Büchern, Musikinstrumenten, Kerzen, Bibeln und eines Rasenmähers vorgetäuscht. Insgesamt sei ein Schaden von rund 44.000 Euro entstanden.

20 Jahre Pastor in Eime

Der heute 65-Jährige war mehr als 20 Jahre Pastor in Eime bei Hildesheim und Vorstandsmitglied des Kirchengemeindeverbandes Elze-Eime. Die hannoversche Landeskirche hatte ihn angezeigt, als nach seinem Fortgang aus Eime Unstimmigkeiten in der Gemeinde aufgefallen waren, und ihn vom Dienst suspendiert. Inzwischen hat der frühere Geistliche laut Gerichtssprecher sämtliche Vorwürfe eingeräumt.

In der Sache hatte das Landgericht Hildesheim bereits vor drei Jahren ein Urteil gesprochen. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten hob der Bundesgerichtshof aber auf. Die Strafkammer habe nicht ausreichend über einen Teil der Verständigungsversuche außerhalb der Hauptverhandlung informiert, hieß es zur Begründung.

Das neu ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Staatsanwaltschaft und Angeklagter Revision einlegen.

Quelle:
KNA