Experte gegen Missbrauch erinnert an kirchenrechtliche Vorgaben

Schnell und transparent

Der Theologe und Psychologe Hans Zollner macht Vorschläge zur Aufarbeitung von Missbrauch. In einem Artikel für eine italienische Zeitschrift spricht er sich für schnellere und zentralisierte Prozesse aus. Diese könnten Vertuschungen durch Kirchenobere verhindern, schreibt er. 

Hans Zollner / © Romano Siciliani (KNA)
Hans Zollner / © Romano Siciliani ( KNA )

In einem Artikel für die Zeitschrift "Civilta Cattolica" erläutert Hans Zollner, der Leiter des Kinderschutzzentrums an der Päpstlichen Universität Gregoriana, die kirchenrechtlichen Richtlinien im Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch.

Jeder Bischof an Vorgaben gebunden

Die juristischen Vorgaben, wie bei entsprechenden Anschuldigungen vorzugehen ist, seien in der römisch-katholischen Kirche überall gleich. An sie sei jeder Bischof gebunden, so Zollner. Sie begännen mit Voruntersuchungen, deren Ergebnisse im Fall einer begründeten Anschuldigung an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet werden müssen. Dort werde dann entschieden, auf welcher Ebene der Prozess weitergeführt wird.

Natürlich sei wünschenwert, schreibt Zollner, dass diese kirchlichen Strafprozesse dort stattfinden, wo das Vergehen stattgefunden hat. Das erleichtere ein schnelleres und transparenteres Vorgehen. Leider gebe es in fast keiner Ortskirche, keinem Bistum, eine genügende Zahl entsprechend geschulter Kirchenrechtsexperten. Das wiederum verhindere, dass die Prozesse zügig durchgeführt werden.


Quelle:
KNA
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