Die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen, umgangssprachlich auch Päpstliche oder Vatikanische Kinderschutzkommission genannt, wurde im Jahr 2014 von Papst Franziskus zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung eingerichtet und ist seit dem Jahr 2015 tätig.
Die Kommission ist berechtigt, Berichte über die Wirksamkeit von Kinderschutzmaßnahmen anzufordern und mit Zweidrittelmehrheit Vorschläge an den Papst zu richten. Ihr können maximal 18 Personen als Mitglieder angehören, darunter Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Missbrauchsopfer, Theologen und Rechtsexperten. Die Mitglieder werden für zunächst drei Jahre vom Papst ernannt.