Experte hält Einigung mit Rom über Segensfeiern für möglich

Ungleichzeitige Entwicklung der Weltkirche

Der Linzer Liturgiewissenschaftler Ewald Volgger sieht die Chance auf eine Übereinkunft mit dem Vatikan zu Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratete Geschiedene. Man wolle nicht etwas durchdrücken.

Gleichgeschlechtliche Hochzeitspaare als Tortenfiguren / © Wolfgang Kumm (dpa)
Gleichgeschlechtliche Hochzeitspaare als Tortenfiguren / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Man wolle vielmehr, "im Gespräch Lösungen" suchen. Die deutschen Bischöfe müssten dies dafür "den vatikanischen Behörden (...) deutlich machen", sagte er am Montag gegenüber dem Portal katholisch.de. In der Weltkirche gebe es oft "eine ungleichzeitige Entwicklung", weswegen man Verständnis für "eine gewisse Zurückhaltung" in Rom haben müsse.

Einem Ritus für die ganze Kirche muss Rom zustimmen

Er sehe diese Zurückhaltung allerdings weniger auf theologischer Ebene begründet als "auf der Ebene der Verständigung und der zeitlichen Gestaltung", erklärte Volgger. Zudem habe das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) den örtlichen Bischofskonferenzen gewissen Eigenständigkeiten zugesprochen. Nun sei die Frage, ob diese für diesen Bereich greifen könnten. Wenn es dagegen um einen Ritus gehe, "der für die ganze Kirche Gültigkeit hat, dann muss Rom zustimmen oder einen verbindlichen Modellritus vorlegen".

Zum Abschluss des Reformprozesses der katholischen Kirche in Deutschland, des Synodalen Wegs, hatten sich Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien unter anderem auf die Segensfeiern geeinigt. Der Synodale Weg war am 11. März in Frankfurt mit einer fünften Vollversammlung zu Ende gegangen. Vorangegangen waren gut drei Jahre lange Beratungen über die Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland.

Manche Segensfeiern sähen nichts Verbindliches vor

Volgger sagte weiter, manche Praxisvorschläge für die Segensfeiern sähen nichts Verbindliches vor, "sondern einfach nur einen Segen, der auch eine gewisse Unverbindlichkeit hat. Ich meine, das entspricht nicht dem Wesen dessen, was Menschen beabsichtigen, wenn sie sich einander versprechen und ihr Leben als Antwort auf die gemeinsam zu verwirklichende Taufberufung gestalten möchten." Konkrete Vorschläge zur Gestaltung dieser Feiern könnten Seelsorgenden ein Modell an die Hand geben: "Es ist durchaus wünschenswert, dass ein Modell in Praxis kommt und sich dieses dann aufgrund von entsprechenden Erfahrungen entwickeln kann."

Gleichgeschlechtliche Paare

DEUTSCHLAND: Seit 2001 gibt es für homosexuelle Paare die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die aber rechtlich nicht komplett mit der Ehe gleichgestellt ist. Vorgesehen sind zwar die Option auf einen gemeinsamen Namen oder bestimmte Versorgungsregelungen bei Trennung oder Tod. Eine Adoption ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel darf der eine Partner leibliche Kinder des anderen adoptieren.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft (KNA)
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft / ( KNA )

 

 

Quelle:
KNA