Experte kündigt Handreichungen zum kirchlichen Datenschutz an

"Arbeitshilfen praxisrelevant formuliert"

Unternehmen hatten einiges mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung zu tun. Auch die Kirchen haben reagiert und das kirchliche Datenschutzrecht angepasst. Für Vereine und Ehrenamtliche soll es nun eine Hilfestellung geben.

Datenschutz / © Patrick Pleul (dpa)
Datenschutz / © Patrick Pleul ( dpa )

Gut zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) werden Handreichungen für Vereine und Ehrenamtliche in Aussicht gestellt. "Wir haben es auf der Agenda, und wir werden Arbeitshilfen veröffentlichen, die sehr praxisrelevant formuliert sein werden: Wenn ich das und das tun will, dann muss ich mich so und so verhalten", kündigte der Vorsitzende der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten, Andreas Mündelein, am Donnerstag im Interview des Internetportals katholisch.de an. Das werde aber nicht so schnell gehen, "wie wir das gerne hätten". Das Gesetz KDG steht auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Alle Bistümer stellten gerade betriebliche Datenschutzbeauftragte in der Fläche auf. "Es ist gut, dass die Kirchengemeinden nicht alleingelassen werden und es für kirchliche Einrichtungen immer einen Ansprechpartner gibt", sagte Mündelein. "Wir arbeiten mit den Datenschutzbeauftragten der Pfarreien und anderen Einrichtungen gerne und gut zusammen und versuchen, Netzwerke zu knüpfen, die dazu führen, dass der Datenschutz ernstgenommen und gepflegt wird." Aus Sicht Mündeleins ist aufseiten der Generalvikare und Bischöfe die Sensibilität für den Datenschutz "sehr groß".

Anzahl der Beschwerden und Anfragen deutlich zugenommen

Der Experte sagte, dass die Anzahl der Beschwerden und Anfragen deutlich zugenommen habe. Dabei gehe es etwa um Videoüberwachung, Patientenakten oder Fragen zur Nutzung von Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit und Jugendarbeit. Mit Blick auf mögliche Bußgelder sagte Mündelein, dass das die "ultima ratio" sei. Es gebe viele andere Möglichkeiten, "die man vorher noch ausspielen kann. Davor sollte niemand Angst haben." Die "Kommunikation mit den Einrichtungen" sei wesentlich. "Ich gehe davon aus, dass man zu vernünftigen Ergebnissen kommen kann, wenn man mit den Beteiligten vernünftig redet."

Zum Messengerdienst Whatsapp sagte Mündelein, dass er grundsätzlich auf Dienstgeräten verboten bleiben werde, "weil die Kontaktdaten ohne Einwilligung auf fremde Server hochgeladen werden". Eventuell könne man Whatsapp dann nutzen, "wenn man es komplett außerhalb aller Cloud-Systeme betreibt, so dass sichergestellt ist, dass keinerlei Daten weitergegeben werden". Allerdings solle das Ziel eher sein, "dass in der Kirche datenschutzkonforme Messengerdienste so breit akzeptiert werden wie Whatsapp".


Quelle:
KNA