Der Prüfausschuss des Europarates für Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Moneyval, hat dem Vatikan Fortschritte in der Finanztransparenz bescheinigt. Zugleich mahnte das Expertenkomitee, der Vatikan müsse das Recht besser durchsetzen. Ein am Freitag in Straßburg veröffentlichter Bericht nannte die Ergebnisse der vergangenen zwei Jahre auf diesem Feld "bescheiden".
Kein Fall vor Gericht
So ist laut Moneyval nicht nachvollziehbar, warum im Vatikan bislang kein einziger Fall mutmaßlicher Geldwäsche vor Gericht kam. Auch seien beträchtliche Summen von verdächtigem Vermögen eingefroren, ohne dass je etwas beschlagnahmt worden sei.
Positiv bewertete das Komitee die Errichtung einer Ermittlungsstelle für Finanzdelikte seitens der Vatikanpolizei und die Ernennung eines eigenen Strafverfolgers. Allerdings müssten diese jetzt sicherstellen, dass seit Jahren anhängige Ermittlungen vorankämen und Geldwäschevorwürfe innerhalb des Vatikan gerichtlich verfolgt würden. Dies werde bei der nächsten Vor-Ort-Kontrolle durch Moneyval eine wichtige Rolle spielen.
Vatikanisches Meldesystem funktioniere
Die vatikanische Meldestelle AIF arbeite augenscheinlich effektiv als Kontroll-, Aufsichts- und Regulierungsbehörde der Finanzwirtschaft, heißt es in dem 209-seitigen Bericht. Die anhaltenden Verdachtsfälle aus der Vatikanbank IOR zeigten, dass das Meldesystem funktioniere.
Auch arbeite der Vatikan mit Finanzbehörden anderer Staaten zusammen, sei es in der Beantwortung von Anfragen oder mit eigenen Nachforschungen. Die vatikanische Finanzaufsicht AIF arbeite jedoch noch ohne die nötige Personalstärke; die freien Stellen müssten besetzt werden, so Moneyval.
Überprüfung durch Moneyval
Der Vatikan räumte in seiner ebenfalls am Freitag veröffentlichten Mitteilung zu dem Bericht ein, es gebe noch "Raum für weitere Verbesserung, besonders hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung und der gerichtlichen Seite". Der Heilige Stuhl werde die nötigen Maßnahmen ergreifen, hieß es.
Der Vatikan hatte sich 2011 einer Überprüfung durch Moneyval unterzogen. Ein erster Bericht wurde im Juli 2012 vorgelegt. Fortschrittsberichte folgten im Rahmen des üblichen Verfahrens im Dezember 2013 und im Dezember 2015.